Kann ich diesen Vorwurf noch beim Höchstgericht vorbringen?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Hat das Berufungsgericht bereits geprüft und verneint, dass mehr zugesprochen wurde als beantragt, können Sie diesen Vorwurf mit einer Revision nicht mehr aufgreifen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Wird ein Verstoß gegen § 405 ZPO vom Berufungsgericht verneint, kann er mit Revision nicht mehr angefochten werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein vom Gericht zweiter Instanz zu vertretender Verstoß gegen § 405 ZPO kann mit Revision geltend gemacht werden.OGH 5 Ob 217/09m, 11.02.2010
- Auch eine in zweiter Instanz versäumte Rüge kann in der Revision nicht nachgeholt werden.OGH 7 Ob 6/07v, 28.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 32.
- OGH 9 Ob 73/23k, 18.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 148/23f, 20.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 143/15p, 22.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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