Muss das Gericht nachfragen, wenn etwas unklar bleibt?
günstig für Partei betrifft Kläger, Beklagte, Anwälte, Parteien
Ja. Das Gericht muss die für die Entscheidung wichtigen Tatsachen klären, auch wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind. Diese Pflicht gilt ebenso im Berufungsverfahren. Bei einem Verbesserungsauftrag an einen Rechtsanwalt genügt allerdings der bloße Hinweis auf den Mangel.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Pflicht des Gerichtes ist es, die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen ins Klare zu setzen, und zwar auch dann, wenn die Streitteile durch Rechtsanwälte vertreten sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Darauf ist auch von Amts wegen Bedacht zu nehmen, wenn der Kläger die Notwendigkeit einer Präzisierung nicht selbst erkannte.OGH 1 Ob 15/02s, 26.02.2002
- Bei einem Verbesserungsauftrag an einen Rechtsanwalt ist der Hinweis auf das Vorliegen eines Mangels ausreichend und eine Belehrung, wie dieser Mangel zu beseitigen sei, nicht erforderlich.OGH 1 Ob 188/01f, 27.11.2001
- Die Anleitungspflicht besteht auch im Berufungsverfahren.OGH 2 Ob 129/82, 09.11.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036876 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 36.
- OGH 2 Ob 91/23f, 16.05.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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