Gegen wen kann ich mein Wegerecht durchsetzen?
günstig für Wegeberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundeigentümer, Miteigentümer, Nachbarn
Wollen Sie feststellen lassen, dass Ihr Wegerecht besteht, müssen Sie den Eigentümer des betroffenen Grundstücks klagen, bei mehreren alle gemeinsam. Wollen Sie nur, dass eine Störung aufhört oder beseitigt wird, können Sie jeden klagen, der stört.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1947, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1947)
Die konfessorische Klage kann als Feststellungsklage nur gegen den Eigentümer des angeblich dienstbaren Grundes, als Leistungsklage aber gegen jeden Störer gerichtet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Bauberechtigte ist daher nicht gleich einem Miteigentümer zu behandeln und bildet daher mit diesem auch im Prozess über die von einem Dritten behaupteten Rechte am Grundstück keine notwendige Streitgenossenschaft.OGH 3 Ob 116/16d, 13.07.2016
- Die konfessorische Klage kann als Feststellungsklage sowie als Klage auf Einverleibung nur gegen alle Eigentümer des angeblich dienstbaren Grundstücks erhoben werden, als Leistungsklage hingegen (mit den - wahlweise oder kumulativ gestellten - Begehren auf Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung künftiger Störungen und Ersatz des verursachten Schadens) auch gegen dritte Störer oder - wenn die Beeinträchtigung nur von diesem ausgeht – gegen einen einzelnen Miteigentümer der dienenden Liegenschaft.OGH 8 Ob 111/15d, 24.05.2016
- Fruchtnießer (ASFINAG) und Eigentümer (Bund) bilden im Rechtsstreit über die konfessorische Feststellungsklage des Klägers keine notwendige Streitgenossenschaft.OGH 2 Ob 1/14g, 18.12.2014
- Alle Eigentümer des dienenden Grundstückes bilden bei der Servitutsklage eine einheitliche Streitpartei.OGH 6 Ob 36/00p, 05.10.2000
- Die sonst bei Feststellungsklagen erforderlichen Voraussetzungen müssen nicht vorhanden sein. Gegen einen anderen Dienstbarkeitsberechtigten kann die konfessorische Klage nicht als Feststellungsklage erhoben werden.OGH 1 Ob 2003/96g, 26.11.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 10 Ob 46/25z, 18.11.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 6 Ob 76/25g, 03.07.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 10 Ob 81/16h, 18.07.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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