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Wann wird mein Sozialrechtsverfahren wegen einer Vorfrage unterbrochen?

günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger
Im Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren wird das Verfahren nur bei den dafür ausdrücklich genannten Vorfragen unterbrochen. In anderen Fällen kommt bloß eine Unterbrechung nach den allgemeinen Regeln in Betracht. Eine vorläufige Leistung wird Ihnen nur bei einer Unterbrechung aus den besonders geregelten Gründen zugesprochen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

§ 74 Abs 1 ASGG sieht nur die Unterbrechung des Verfahrens bei Auftreten der dort bezeichneten Vorfragen vor. In anderen Fällen kommt nur die Unterbrechung nach § 190 ZPO in Frage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037262 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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