Was passiert, wenn ich die Widerrufsfrist knapp versäume?
betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagter
Die vereinbarte Frist für den Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs ist keine reine Verfahrensfrist. Sie ist eine zwischen den Parteien vereinbarte Ausschlussfrist mit Wirkung im bürgerlichen Recht. Ist sie abgelaufen, ist der Widerruf nicht mehr möglich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die Frist für den Widerruf eines gerichtlichen Vergleiches ist nicht rein verfahrensrechtlicher Natur, es handelt sich vielmehr im eine zwischen den Parteien vereinbarte Ausschlußfrist mit materiellrechtlicher Wirkung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der vorliegende Vergleich sollte nach seinem eindeutigen Wortlaut rechtswirksam werden, wenn er nicht unter Nachweis der ausdrücklichen Nichtzustimmung der Rechtsschutzversicherung widerrufen wird.OGH 3 Ob 54/26a, 29.04.2026
- Die §§ 126 ZPO oder 89 Abs 1 GOG sind daher auf die Fristberechnung grundsätzlich nicht anzuwenden.OGH 2 Ob 391/97g, 20.01.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037363 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 3 Ob 54/26a, 29.04.2026, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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