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Verlängert sich meine Frist durch Verhandlungen über einen Vergleich?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Mieter, Vermieter, Geschädigte
Ja. Solange Sie mit der Gegenseite ernsthaft über eine Einigung verhandeln, läuft auch eine kurze Ausschlussfrist nicht gegen Sie. Nach dem endgültigen Scheitern der Gespräche müssen Sie aber in angemessener Zeit klagen; warten Sie mehr als drei Monate zu, ist Ihr Recht verloren. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa von der ursprünglichen Länge der Frist und vom Aufwand für die Klage.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Auch eine Präklusivfrist wie die des § 1111 ABGB kann durch Vergleichsverhandlungen verlängert werden; bei Zuwarten mit der Klagsführung nach endgültigem Scheitern der Vergleichsverhandlungen um mehr als drei Monate ist jedoch Rechtsverlust bereits eingetreten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020748 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 27.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zuwarten mit der Fortsetzung der Klage

Ruht ein Verfahren und gilt für Ihren Anspruch eine kurze Frist, ist ein Zuwarten von mehr als zwei Monaten mit dem Antrag auf Fortsetzung keine bloß geringfügige Verzögerung. Dass in diese Zeit die Gerichtsferien fallen, entschuldigt das für sich allein nicht.

günstig für Beklagter Ruhen des Verfahrens über drei Monate

Ruht das Verfahren länger als drei Monate, gilt das grundsätzlich als nicht ordentliche Fortsetzung. Sie müssen dann stichhältige Gründe für die lange Pause nennen können, etwa laufende Vergleichsgespräche oder das vereinbarte Abwarten eines anderen Verfahrens. Sonst verliert Ihre Klage die Wirkung auf die Frist.

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