Gilt mein vereinbarter Ehegattenunterhalt als gesetzlicher Unterhalt vor Gericht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1932)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nachehelicher Unterhalt.OGH 4 Ob 17/23p, 27.06.2023
- Hier: Unterhaltsanspruch nach § 68 EheG.OGH 6 Ob 551/86, 03.04.1986
- Nicht jedoch eine Klage auf Herabsetzung eines vergleichsweise zwischen Ehegatten festgesetzten Unterhaltsbetrages.OGH 1 Ob 365/59, 23.12.1959
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 4 Ob 17/23p, 27.06.2023, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
ZPO §224 Z6a
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, solange sich die Vereinbarung im Rahmen des gesetzlichen Unterhalts hält. Dann bleibt der Anspruch ein gesetzlicher, auch wenn Sie ihn vertraglich festgelegt haben. Ändern sich die Voraussetzungen, können Sie eine Änderung oder den Wegfall des Unterhalts verlangen.
Ja. Die Regeln über den Verlust des Unterhalts wegen schwerer Verfehlungen gelten für den gesetzlichen Unterhalt immer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er durch ein Urteil festgesetzt oder in einem Vergleich vereinbart wurde.