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Gilt mein vereinbarter Ehegattenunterhalt als gesetzlicher Unterhalt vor Gericht?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja. Verlangen Sie die Aufwertung eines Unterhalts, den Sie mit Ihrem Ehepartner in einem Vergleich festgelegt haben, behandelt das Gericht den Streit als Streit über den gesetzlichen Unterhalt. Für eine Klage auf Herabsetzung eines solchen Betrags gilt das nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1932)

Die Klage auf Aufwertung eines vergleichsweise zwischen Ehegatten vereinbarten Unterhaltes ist eine Streitigkeit über den gesetzlichen Unterhalt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

ZPO §224 Z6a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Änderung eines vereinbarten Unterhalts

Ja, solange sich die Vereinbarung im Rahmen des gesetzlichen Unterhalts hält. Dann bleibt der Anspruch ein gesetzlicher, auch wenn Sie ihn vertraglich festgelegt haben. Ändern sich die Voraussetzungen, können Sie eine Änderung oder den Wegfall des Unterhalts verlangen.

günstig für Unterhaltspflichtiger Verlust des vereinbarten Unterhalts

Ja. Die Regeln über den Verlust des Unterhalts wegen schwerer Verfehlungen gelten für den gesetzlichen Unterhalt immer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er durch ein Urteil festgesetzt oder in einem Vergleich vereinbart wurde.

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