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Was gilt, wenn ich Feststellung und Unterlassung zugleich verlange?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Nachbarn
Verbinden Sie ein Feststellungsbegehren mit einem Unterlassungsbegehren, wird das Ganze als reine Unterlassungsklage behandelt, wenn die Feststellung den Unterlassungsanspruch nur verdeutlichen soll. Das ist etwa der Fall, wenn Sie festgestellt haben wollen, dass Ihnen ein bestimmtes Recht zusteht, und zugleich verlangen, die Störung dieses Rechts zu unterlassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Wird ein Feststellungsbegehren mit einem Unterlassungsbegehren kumuliert, so ist das Begehren insgesamt als reines Unterlassungsbegehren aufzufassen, wenn das Feststellungsbegehren in Wahrheit nur den geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu verdeutlichen sucht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037560 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Vorrang der Unterlassungsklage

Ja. Können Sie Ihr Ziel mit einer Klage auf Unterlassung oder auf Leistung erreichen, fehlt das Interesse an einer bloßen Feststellung. Die Feststellungsklage wird dann abgewiesen.

günstig für Beklagter Zwei Klagen über dasselbe Recht

Nach der neueren Entscheidung nicht: Zwischen einer Klage auf Feststellung des Bestehens und einer auf Feststellung des Nichtbestehens desselben Rechts besteht Identität der Ansprüche, was durch Auslegung der Begehren samt Vorbringen zu ermitteln ist. Der Rechtssatz gibt die ältere Ansicht wieder, wonach solche Klagen nebeneinander möglich waren.

Verwandte Fragen

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