Kann ich klagen, obwohl der Gegner wegen desselben Wegerechts klagt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1950)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung der Begehren im Zusammenhang mit dem Klagevorbringen ergibt Identität der Ansprüche.OGH 1 Ob 227/22x, 22.11.2022
- Zwischen positiver und negativer Feststellungsklage besteht Identität der Ansprüche.OGH 1 Ob 55/99s, 23.03.1999
- Es ist jedoch anerkannt, dass jede erfolgreiche Klage (bei gleichbleibendem Sachverhalt) Rechtskrafterwirkung unter den Parteien auch in umgekehrter Richtung äußert.OGH 5 Ob 216/98w, 29.09.1998
- Die Grundsätze der Entscheidungsharmonie und Rechtssicherheit haben durch die Art 21 Abs 1 und Art 22 Abs 3 LGVÜ neue und überragende Bedeutung erlangt. Allein der Umstand, daß einerseits eine actio confessoria und andererseits eine actio negatoria eingebracht wurden, rechtfertigt nicht die Zulassung dieser beiden Klagen nebeneinander und damit das Verneinen von Streitanhängigkeit.OGH 1 Ob 60/97y, 15.12.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015027 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 1 Ob 227/22x, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zwei Verfahren betreffen dieselbe Sache nur, wenn dieselben Parteien beteiligt sind und Begehren wie Klagegrund übereinstimmen. Maßgeblich ist allein, was die klagende Partei vorbringt. Kommen im zweiten Verfahren weitere anspruchsbegründende Tatsachen dazu, ist es nicht dieselbe Sache.
Stützt sich Ihr Unterlassungsbegehren auf einen anderen Verstoß als das Begehren in einem früheren Verfahren, liegt keine doppelte Klage vor. Es fehlt dann die notwendige Übereinstimmung des zugrunde liegenden Sachverhalts, auch wenn der Urteilsantrag gleich lautet.