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Laufen meine Fristen nach einer Unterbrechung wieder von vorn?

günstig für Partei betrifft Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter, Parteien
Ja. Wurde das Verfahren wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen, beginnen nach der Aufnahme alle Fristen für Prozesshandlungen neu zu laufen, auch die nicht verlängerbaren. Sie können daher innerhalb der neuen Frist wieder ein Rechtsmittel erheben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1927, zuletzt bestätigt am 29.04.2019 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1927)

Nach Aufnahme des gemäß § 7 Abs 1 KO unterbrochenen Prozeßverfahrens beginnen alle Fristen zur Vornahme von Prozeßhandlungen, auch die Notfristen, von neuem zu laufen.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037613 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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