Welches Gericht setzt mein unterbrochenes Verfahren fort?
betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Insolvenzverwalter
Wurde Ihr Verfahren erst unterbrochen, nachdem der Akt schon an das Rechtsmittelgericht gegangen war, entscheidet dieses über den Antrag auf Fortsetzung. Liegt die Sache beim Obersten Gerichtshof, nimmt dieser das Verfahren wieder auf.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ist die Unterbrechung im Rechtsmittelverfahren nach dem vom Erstgericht durchzuführenden Vorverfahren eingetreten, dann ist im Sinne der Zuständigkeitsbestimmung des § 165 Abs 1 ZPO nach der Aktenvorlage an das Rechtsmittelgericht dieses zur Entscheidung über den Aufnahmeantrag zuständig (hier: Aufnahme des Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur funktionellen Zuständigkeit zur Umstellung des Urteilsspruchs im Sinne einer Feststellung der eingeklagten Forderung als Insolvenzforderung.OGH 17 Ob 9/21d, 31.01.2022
- Ist die Unterbrechung des Verfahrens (§ 7 Abs 1 KO) durch Konkurseröffnung im Revisionsstadium eingetreten, dann ist der Oberste Gerichtshof zur Entscheidung über den Aufnahmeantrag und die Berichtigung der Bezeichnung der Partei, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, berufen.OGH 9 ObA 87/08x, 26.08.2009
- Werden die Akten dem Obersten Gerichtshof erst nach der durch Konkurseröffnung eingetretenen Verfahrensunterbrechung vorgelegt, war aber das Berufungsverfahren zum Zeitpunkt der Unterbrechung bereits abgeschlossen, hat das Erstgericht über den Aufnahmeantrag abzusprechen und im Falle der Aufnahme die Akten dem Obersten Gerichtshof neuerlich vorzulegen.OGH 1 Ob 201/04x, 12.10.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 22.
- OGH 5 Ob 67/25a, 29.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 180/24t, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 49/20t, 27.11.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 61/20d, 20.05.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 33/19x, 28.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 75/17m, 30.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 7 · Unterbrechung und Wiederaufnahme in anhängigen Rechtsstreitigkeiten
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 159 · Insolvenzeröffnung
- ZPO § 164
- ZPO § 165
Verwandte Fragen
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