Kann ich klagen, bevor die Leistung überhaupt fällig ist?
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Ja, ausnahmsweise. Lässt sich Ihr Recht nur so durchsetzen, können Sie schon auf eine künftige Leistung klagen. Anerkannt ist das etwa, wenn Ihnen als Bewerber bei einer öffentlichen Ausschreibung die Unterlagen aus sachfremden Gründen vorenthalten werden; ob ein solches besonderes Interesse vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Kann dem Rechtsschutzbedürfnis des Klägers nur durch Gewährung einer Klage auf künftige Leistung Genüge getan werden, so muß ihm dieser Rechtsschutz aus den gleichen Erwägungen wie bei Ansprüchen auf Dauerleistung zuerkannt werden. Diese Klage ist demnach dem Bietinteressenten gegen den Ausschreibenden zuzubilligen, wenn dieser dem Bewerber bei öffentlichen Ausschreibungen von Arbeiten die Herausgabe der Ausschreibungsunterlagen aus unsachlichen Motiven verwehrt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob ein derartiges besonderes rechtliches Interesse gegeben ist, ist eine Frage des Einzelfalls, die - von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen - die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigt.OGH 9 Ob 36/03i, 10.09.2003
- Eine vorbeugende Leistungsklage kommt - wenn überhaupt - jedenfalls nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht, also im Falle eines besonderen rechtlichen Interesses, das dann gegeben ist, wenn die Besorgnis besteht, dass der Verpflichtete in Zukunft geschuldete Leistungen nicht oder nicht zeitgerecht erbringt und die Nachholung der Leistung nicht möglich ist oder dem Berechtigten nichts mehr bringt, sodass es dem Berechtigten ohne eine solche Klage in Wahrheit nicht möglich wäre, sein Recht durchzusetzen.OGH 9 Ob 36/03i, 10.09.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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