Kann ich vorsorglich für einen möglichen künftigen Fall klagen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Rein theoretische Befürchtungen genügen den Erfordernissen des § 228 ZPO in Bezug auf die „rechtlich‑praktische Bedeutung“ der begehrten Feststellung nicht.OGH 9 ObA 43/11f, 30.01.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 169/22i, 22.11.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie können auf Feststellung klagen, wenn der Bestand Ihres Rechts bestritten wird und dadurch Unsicherheit besteht. Das gilt besonders dann, wenn der Gegner diese Unsicherheit verursacht hat. Es genügt, dass Sie dadurch in Ihrer Bewegungsfreiheit oder bei wirtschaftlichen Entscheidungen behindert werden.
In der Regel setzt eine vorbeugende Unterlassungsklage voraus, dass mit der Rechtsverletzung bereits begonnen wurde. Eine bloße Drohung reicht nur unter besonderen Umständen aus, nämlich wenn das Abwarten zu einem nicht wieder gutzumachenden Schaden führen würde. Ob eine Wiederholung droht, richtet sich danach, ob weitere Eingriffe ernstlich zu befürchten sind, wobei das Verhalten der Gegenseite zu berücksichtigen ist.