Zum Inhalt springen

Darf das Gericht Gründe verwenden, die niemand vorgebracht hat?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Das Gericht darf sich nur auf das stützen, was die Parteien selbst vorgebracht haben. Weist das Berufungsgericht Ihre Klage aus einem Grund ab, den der Gegner nie behauptet hat, verstößt es gegen diesen Grundsatz.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.10.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Weist das Berufungsgericht trotz Fehlens eines entsprechenden Vorbringens des Beklagten die Klage wegen Vereitelung der Vertragserfüllung durch die Klägerin ab, begründet dies einen Verstoß gegen den das österreichische Zivilprozeßrecht beherrschende Verhandlungsgrundsatz.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036712 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bindung des Gerichts an den Rechtsgrund

Das Gericht ist an Ihre Anträge und an den geltend gemachten Anspruch gebunden. Haben Sie keinen bestimmten Rechtsgrund genannt, darf es unter den in Betracht kommenden Ansprüchen wählen. Haben Sie sich ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, darf es Ihrer Klage nicht aus einem anderen Grund stattgeben.

günstig für Beklagter Leerformel im Klagevorbringen

Nein. Der Satz, Sie stützten Ihre Klage auf jeden erdenklichen Rechtsgrund, hilft Ihnen nicht. Sie müssen jene Tatsachen vorbringen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt. Ohne dieses Vorbringen kann das Gericht einen anderen Rechtsgrund nicht heranziehen.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Bindung des Gerichts an das Vorbringen
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Aufhebungsbeschluss
Verfahrensrecht · Begründungspflicht des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Änderung der Feststellungen in der Berufung
Verfahrensrecht · Grenzen der Aufhebung durch das Berufungsgericht