Darf das Jugendamt vorbeugend in meine Erziehung eingreifen?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte, Jugendamt
Nein. Sowohl das Gericht als auch der Jugendwohlfahrtsträger dürfen nur eingreifen, wenn das Wohl des Kindes offenkundig gefährdet ist und der bestehende Zustand geändert werden muss. Eine rein vorbeugend angeordnete Aufsicht über den Obsorgeberechtigten ist nicht zulässig, und ein Wechsel der Obsorge kommt nur als äußerste Notmaßnahme in Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (32 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1995)
Sowohl Maßnahmen des Gerichtes nach § 176 ABGB als auch solche des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB setzen eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohles und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustandes voraus.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Obsorgeentziehung aufgrund der Gefährdung des Kindeswohls, der eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Mutter sowie ihrer mangelnden Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft nicht korrekturbedürftig.OGH 9 Ob 32/25h, 29.04.2025
- Hier: § 185 Abs 1 und 2 ABGB.OGH 7 Ob 213/18a, 19.12.2018
- Auf eine psychotherapeutische Behandlung des einsichts- und urteilsfähigen Kindes ist § 146c ABGB zumindest analog anzuwenden. Ohne Einwilligung des Kindes kann dem Obsorgeberechtigten eine Behandlung nicht gemäß § 176 Abs 1 ABGB aufgetragen werden.OGH 3 Ob 3/11d, 06.07.2011
- Voraussetzung der Entziehung von Elternrechten ist eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls.OGH 6 Ob 48/10t, 19.03.2010
- Auch das Verhalten des betreuenden Elternteils im Zusammenhang mit der Ausübung des Besuchsrechts kann dem Kindeswohl abträglich sein, wenn dieses Verhalten das Recht des Kindes auf persönlichen Verkehr mit dem nicht betreuenden Elternteil gefährdet.OGH 1 Ob 40/08a, 03.04.2008
- Die Änderung der Obsorgeverhältnisse darf nur als äußerste Notmaßnahme angeordnet werden.OGH 9 Ob 21/03h, 02.04.2003
- Hier: Die Befürchtung, die obsorgeberechtigte Mutter werde im Falle neuerlicher Einmischung in das Besuchsrecht des außerehelichen Vaters einen Schulwechsel vornehmen, genügt nicht.OGH 8 Ob 2282/96p, 24.10.1996
- Für eine rein präventiv angeordnete Aufsicht über den Obsorgeberechtigten fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen.OGH 8 Ob 2282/96p, 24.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085168 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 32.
- OGH 2 Ob 69/26z, 23.06.2026
- OGH 9 Ob 32/25h, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 191/22g, 08.11.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
- ABGB § 215 · Allgemeine Grundsätze
Verwandte Fragen
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