Vertritt mich das Jugendamt noch nach meinem achtzehnten Geburtstag?
günstig für Unterhaltsberechtigterbetrifft Kinder, Jugendliche, Unterhaltsberechtigte, Jugendwohlfahrtsträger
Nein. Die Vertretungsmacht des Jugendwohlfahrtsträgers endet mit Ihrer Volljährigkeit, ohne dass er förmlich enthoben werden muss. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie dem Verfahren persönlich beizuziehen; gehen Ihre Ansprüche auf den Bund über, tritt dieser insoweit in das Verfahren ein.
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 30.03.2021
(6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Die Vertretungsmacht des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 9 Abs 2 UVG endet mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten, ohne dass es dafür einer formellen Enthebung bedürfte. Der volljährig gewordene Unterhaltsberechtigte ist ab diesem Zeitpunkt dem Verfahren persönlich beizuziehen. Gehen während eines Unterhaltsfestsetzungsverfahrens die Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise nach § 30 UVG auf den Bund über, tritt der Bund insofern in das Verfahren ein. § 234 ZPO ist nicht anzuwenden.
Rückständige Unterhaltsleistungen verjähren in drei Jahren. Das gilt sowohl für gesetzlichen als auch für vertraglich vereinbarten Unterhalt und ebenso für Abfindungsbeträge.
günstig für Unterhaltspflichtiger Sozialhilfe und Unterhaltsanspruch
Sozialhilfe zum Lebensunterhalt mindert Ihren Unterhaltsanspruch nicht. Soweit die Leistung sachlich und zeitlich dem Unterhalt entspricht, können Sie aber keine Zahlung an sich selbst verlangen. Einforderbar wird der Anspruch erst, wenn er auf den Sozialhilfeträger übergegangen ist; bis dahin kann das Gericht nur feststellen, dass er besteht.