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Ist die Umsatzsteuer im vereinbarten Preis schon enthalten?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Der Preis, den ein Unternehmer für seine Leistung verlangt, ist grundsätzlich der Bruttopreis und enthält die Umsatzsteuer bereits. Etwas anderes gilt nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn sich in der Branche ein abweichender Handelsbrauch entwickelt hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Der Begriff des Entgeltes hat durch die Änderung des Umsatzsteuersystems keine Wandlung erfahren. Der vom Unternehmer geforderte Preis für seine Leistung ist nach wie vor der "Bruttopreis", enthält also die USt, falls nicht etwas anderes vereinbart ist oder sich nicht ein abweichender Handelsbrauch in bestimmten Branchen entwickelt hat (BGH, BGHZ 60/28, 199).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038198 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 25.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung

Sie können verlangen, dass die Umsatzsteuer in der Rechnung eigens ausgewiesen wird. Ihre Zahlungspflicht hängt davon aber nicht ab. Der Betrag samt Steuer wird also auch dann fällig, wenn die Rechnung die Steuer nicht gesondert nennt.

günstig für Verkäufer Schwarzgeld im Vertrag

Nein. Wurde in der Vertragsurkunde absichtlich ein niedrigerer Betrag angegeben, um die Steuerbehörde zu täuschen, bleibt das Geschäft mit dem tatsächlich vereinbarten Entgelt gültig. Was Sie über den beurkundeten Betrag hinaus geleistet haben, können Sie nicht zurückfordern.

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