Ist die Umsatzsteuer im vereinbarten Preis schon enthalten?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Bruttoentgelt enthält im Regelfall die Umsatzsteuer, entscheidend sind aber immer die Umstände des Einzelfalls.OGH 6 Ob 157/05i, 25.08.2005
- MietzinsOGH 1 Ob 557/82, 30.06.1982
- Auch nicht im Hinblick auf § 2 PreisbestimmungsG 1972.OGH 6 Ob 749/78, 21.12.1978
- Hier: WerklohnOGH 5 Ob 195/75, 04.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038198 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 25.
- OGH 10 Ob 38/25y, 10.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 58/20p, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie können verlangen, dass die Umsatzsteuer in der Rechnung eigens ausgewiesen wird. Ihre Zahlungspflicht hängt davon aber nicht ab. Der Betrag samt Steuer wird also auch dann fällig, wenn die Rechnung die Steuer nicht gesondert nennt.
Nein. Wurde in der Vertragsurkunde absichtlich ein niedrigerer Betrag angegeben, um die Steuerbehörde zu täuschen, bleibt das Geschäft mit dem tatsächlich vereinbarten Entgelt gültig. Was Sie über den beurkundeten Betrag hinaus geleistet haben, können Sie nicht zurückfordern.