Zum Inhalt springen

Kann ich die Entschädigung für mein Grundstück gleich einklagen?

günstig für Gemeinde betrifft Grundstückseigentümer, Gemeinden, Bauwerber
Nein. Nach dem Vorarlberger Raumplanungsgesetz müssen Sie die Entschädigung zuerst bei der Gemeinde beantragen. Klagen Sie vorher bei Gericht, steht dem der unzulässige Rechtsweg entgegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Vor einer Antragstellung auf Entschädigung bei der Gemeinde nach dem Vorarlberger Raumplanungsgesetz steht der gerichtlichen Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs die Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

Vlbg RaumplanungsG §25

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Entschädigung bei Enteignung durch Gesetz
Mietrecht · Schlichtungsstelle vor dem Gericht
Verfahrensrecht · Verfahrensweg bei Enteignungsentschädigung
Verfahrensrecht · Entschädigung für Einwirkungen von der Straße
Schadenersatz · Rettungspflicht bei rechtswidriger Widmung