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Hätte ich statt auf Feststellung gleich auf Leistung klagen müssen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner
Wenn Sie für Ihre Feststellungsklage kein rechtliches Interesse nachweisen müssen, stellt sich die Frage gar nicht, ob statt der Feststellung eine Leistungsklage nötig gewesen wäre. Das betrifft vor allem Klagen auf Feststellung der Ungültigkeit oder Nichtigkeit eines Vertrags.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Bedarf es nicht des Nachweises des Feststellungsinteresses (bei materiell-rechtlichen Feststellungsklagen), dann ist das Problem "Feststellungsklage oder Leistungsklage" nicht aufzuwerfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038877 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Feststellungsinteresse als Voraussetzung

Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse an der Klärung. Fehlt dieses Interesse, ist Ihre Klage nicht berechtigt und wird abgewiesen. Es handelt sich also um eine inhaltliche Voraussetzung des Anspruchs.

günstig für Beklagter Vorrang der Unterlassungsklage

Ja. Können Sie Ihr Ziel mit einer Klage auf Unterlassung oder auf Leistung erreichen, fehlt das Interesse an einer bloßen Feststellung. Die Feststellungsklage wird dann abgewiesen.

Verwandte Fragen

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Verfahrensrecht · Feststellungsklage ohne Interessennachweis
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