Kann ich meine Berechtigung vorab gesondert feststellen lassen?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Über die Frage, ob Sie überhaupt zur Klage berechtigt sind, kann das Gericht nicht vorweg mit einem eigenen Feststellungsantrag entscheiden. Darüber wird erst im Urteil über Ihr Begehren mitentschieden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Es ist unzulässig, Vorfragen, von denen lediglich die Aktivlegitimation des Klägers in einem bestimmten Rechtsstreit abhängig ist, vorerst durch Zwischenantrag festzustellen, sondern es ist darüber im Urteil selbst mit dem Begehren zu entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Prozessual unzulässiger Zwischenbeschluss nach § 36 Abs 2 AußStrG über die Feststellung des Aufteilungsstichtags im nachehelichen Aufteilungsverfahren.OGH 1 Ob 169/18m, 20.12.2018
- Hier: § 36 AußStrG.OGH 6 Ob 55/12z, 19.04.2012
- Dies gilt insbesonders auch für die Vorfrage, welches Recht auf den geltend gemachten Anspruch anzuwenden ist; darüber ist erst im Urteil selbst mit dem Begehren zu entscheiden.OGH 2 Ob 102/95, 11.01.1996
- PassivlegitimationOGH 8 Ob 285/63, 12.11.1963
- Im Verfahren über den Grund des Anspruches ist die Aktivlegitimation des Verletzten wegen des Anspruchs auf Ersatz von Heilungskosten nur dann zu prüfen, wenn der geklagte Schädiger vor dem Erstgerichte die Einwendung der Legalzession (vgl § 332 ASVG) oder des sonstigen Rechtsüberganges vom Verletzten auf einen Dritten eingewendet hat.OGH 2 Ob 69/62, 02.03.1962
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- Es kann nicht eine Teilfrage herausgegriffen und zum Gegenstand der Entscheidung gemacht werden.OGH 5 Ob 296/61, 04.10.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 21.
- OGH 1 Ob 173/25k, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 177/20w, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 169/18m, 20.12.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 36 · Entscheidungsgrundsätze
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 236
- ZPO § 393
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