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Genügt es, dass später vielleicht weitere Ansprüche kommen könnten?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Prozesses
Für einen Zwischenantrag auf Feststellung reicht die bloße theoretische Möglichkeit weiterer Ansprüche nicht aus. Es muss nach der konkreten Lage des Falls wahrscheinlich sein, dass die zu klärende Frage für andere Ansprüche von Ihnen entscheidend ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages reicht die bloße theoretische Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus; es muß nach der konkreten Lage des einzelnen Falles die Präjudizialität der zu klärenden Frage für andere Ansprüche des Antragstellers wahrscheinlich sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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