Kann der Vermieter klären lassen, wer nach dem Tod Mieter ist?
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Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 134/17z, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, allein wegen des Todes nicht. Ein im Grundbuch eingetragenes Miet- oder Pachtrecht läuft nach dem Tod des Mieters weiter. Vor Ablauf der vereinbarten Bestandzeit können Sie es nur löschen lassen, wenn Sie ein Urteil vorlegen, mit dem die Räumung aufgetragen wurde; ist die vereinbarte Zeit bereits abgelaufen, gilt das nicht.
Ja. Sie können mit dem bisherigen Hauptmieter vereinbaren, dass die Mietrechte erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Sie übergehen. Das kann auch der Zeitpunkt des Todes des bisherigen Hauptmieters sein.