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Kann der Vermieter klären lassen, wer nach dem Tod Mieter ist?

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Ja. Der Vermieter darf gerichtlich feststellen lassen, dass jemand nicht in die Mietrechte des verstorbenen Mieters eingetreten ist. Er muss dafür nicht den Umweg über eine Aufkündigung gegen den Nachlass oder eine Räumungsklage nehmen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Der Vermieter hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß der Beklagte nicht in die Mietrechte nach dem verstorbenen Mieter eingetreten ist. Der Vermieter ist nicht genötigt, eine Aufkündigung gegen die Verlassenschaft oder eine Räumungsklage gegen den Beklagten einzubringen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Löschung eines eingetragenen Mietrechts

Nein, allein wegen des Todes nicht. Ein im Grundbuch eingetragenes Miet- oder Pachtrecht läuft nach dem Tod des Mieters weiter. Vor Ablauf der vereinbarten Bestandzeit können Sie es nur löschen lassen, wenn Sie ein Urteil vorlegen, mit dem die Räumung aufgetragen wurde; ist die vereinbarte Zeit bereits abgelaufen, gilt das nicht.

günstig für Mieter Späterer Übergang der Mietrechte

Ja. Sie können mit dem bisherigen Hauptmieter vereinbaren, dass die Mietrechte erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Sie übergehen. Das kann auch der Zeitpunkt des Todes des bisherigen Hauptmieters sein.

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