Kann ich das Mietrecht des verstorbenen Mieters im Grundbuch löschen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 19.12.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anders bei bereits verstrichener Bestandzeit.OGH 5 Ob 137/16g, 19.12.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124631 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 137/16g, 19.12.2016
- OGH 5 Ob 133/16v, 25.10.2016
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1095
- ABGB § 1116a
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 136
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 14 · Mietrecht im Todesfall
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Der Vermieter darf gerichtlich feststellen lassen, dass jemand nicht in die Mietrechte des verstorbenen Mieters eingetreten ist. Er muss dafür nicht den Umweg über eine Aufkündigung gegen den Nachlass oder eine Räumungsklage nehmen.
Ja. Sowohl für die Einverleibung als auch für die Vormerkung eines Bestandrechts im Grundbuch ist die Zustimmung des Bestandgebers erforderlich.