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Kann ich ein strittiges Recht gerichtlich klären lassen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Grundeigentümer, Nachbar
Ja, wenn objektiv unklar ist, ob oder in welchem Umfang Ihr Anspruch besteht, und ein Urteil diese Unklarheit beseitigen kann. Das gilt etwa, wenn der Umfang eines Wegerechts oder eines Wasserbezugsrechts strittig ist. Geht es nur darum, ob ein Recht dem Grunde nach besteht, kann das nicht genügen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Ein Feststellungsinteresse ist als gegeben zu erachten, wenn eine objektive Ungewissheit über den Bestand oder Umfang eines Anspruchs besteht, die durch die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils beseitigt werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038964 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 24.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Geeignetheit der begehrten Feststellung

Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse. Dieses besteht nur, wenn gerade die begehrte Feststellung geeignet ist, die Gefährdung Ihrer Rechtsstellung zu beseitigen. Hilft die Feststellung dagegen nicht weiter, fehlt das Interesse.

günstig für Beklagter Fehlendes Interesse bei unbestrittenem Recht

Nein. Ist das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der Gegenseite gar nicht strittig, fehlt Ihnen das Interesse an einer gerichtlichen Feststellung. Steht das Verhältnis als solches außer Streit, können Sie aber einzelne daraus folgende Rechte und Pflichten klären lassen, wenn über diese Unklarheit besteht.

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