Kann ich ein strittiges Recht gerichtlich klären lassen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Differenz über den Umfang eines Wasserbezugsrechts (in Liter bzw Kubikmeter).OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019
- Hier: Eines besonderen Rechtsschutzinteresses bedarf es bei einer Servitutenklage nicht, wenn schon der Umfang eines bestehenden Rechts (ohne dass es dabei um die Frage geht, ob dessen Ausübung tatsächlich beeinträchtigt ist) strittig ist.OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019
- Hier: Ungewissheit über Umfang und Entgeltlichkeit einer Servitut; kein Feststellungsinteresse, wenn sich das Feststellungsbegehren auf das Bestehen der Dienstbarkeit dem Grunde nach beschränkt.OGH 1 Ob 126/08y, 20.06.2008
- DauerschuldverhältnisOGH 6 Ob 613/89, 15.06.1989
- Bestreitung der Ersitzung.OGH 8 Ob 546/86, 19.06.1986
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Infolge des Verhaltens des Beklagten.OGH 7 Ob 56/76, 14.10.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038964 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 24.
- OGH 7 Ob 108/19m, 24.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine Feststellungsklage brauchen Sie ein rechtliches Interesse. Dieses besteht nur, wenn gerade die begehrte Feststellung geeignet ist, die Gefährdung Ihrer Rechtsstellung zu beseitigen. Hilft die Feststellung dagegen nicht weiter, fehlt das Interesse.
Nein. Ist das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der Gegenseite gar nicht strittig, fehlt Ihnen das Interesse an einer gerichtlichen Feststellung. Steht das Verhältnis als solches außer Streit, können Sie aber einzelne daraus folgende Rechte und Pflichten klären lassen, wenn über diese Unklarheit besteht.