Zum Inhalt springen

Bekomme ich wenigstens eine Feststellung, wenn die Zahlung scheitert?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Versicherungsnehmer, Erbe
Ja, wenn die Feststellung zeitlich und dem Umfang nach in Ihrem Zahlungsbegehren bereits enthalten ist und Sie daran ein rechtliches Interesse haben. Sie ist dann kein anderes Begehren, sondern nur ein Weniger. Im Anspruch auf Leistung steckt in der Regel auch der Anspruch, die zugrunde liegende Pflicht feststellen zu lassen, selbst wenn sie noch nicht fällig ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 16.04.2020 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Ein Feststellungsbegehren stellt gegenüber einem Leistungsbegehren dann ein Minus dar, wenn es zeitlich und umfänglich vom gestellten Leistungsanspruch mitumfasst ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Feststellung fälliger Ansprüche

Nein. Für Ansprüche, die bereits fällig sind, fehlt das rechtliche Interesse an einer Feststellung; hier müssen Sie auf Zahlung klagen. Die Feststellung ist nur für künftige Schäden möglich. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Höhe durch Zahlungen Dritter noch verringern kann.

günstig für Beklagter Vorrang der Unterlassungsklage

Ja. Können Sie Ihr Ziel mit einer Klage auf Unterlassung oder auf Leistung erreichen, fehlt das Interesse an einer bloßen Feststellung. Die Feststellungsklage wird dann abgewiesen.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Feststellungsurteil statt Zahlungsurteil
Verfahrensrecht · Feststellungsinteresse trotz Leistungsklage
Verfahrensrecht · Zuspruch eines geringeren Anspruchs
Verfahrensrecht · Urteil über künftige Leistungen
Verfahrensrecht · Feststellungsklage vor Fälligkeit