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Was muss ich begehren, wenn ich die Kündigung für unwirksam halte?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Mieter, Vermieter
Die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung selbst können Sie nicht feststellen lassen; das ist nur eine Vorfrage. Feststellen lassen können Sie, dass das Rechtsverhältnis weiter besteht. Ebenso wenig feststellungsfähig ist die Rechtswirksamkeit anderer Erklärungen, etwa einer Versetzung oder Weisung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Da Vorfragen für den Bestand eines Rechtsverhältnisses nicht feststellungsfähig sind, kann die Feststellung der Unwirksamkeit einer Erklärung schlechthin nach § 228 ZPO nicht verlangt werden, insbesondere nicht die Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Kündigung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039087 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigung und Feststellungsklage

Eine Kündigung selbst können Sie nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage machen, weil sie das Arbeitsverhältnis unmittelbar gestaltet. Sie können nur feststellen lassen, ob Ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht. Ob die Kündigung berechtigt war, prüft das Gericht dabei nur als Vorfrage.

günstig für Arbeitgeber Verwarnung gerichtlich bekämpfen

Nein. Ob eine Verwarnung inhaltlich berechtigt war, kann das Gericht nicht gesondert feststellen. Eine Klage auf Feststellung, dass die Verwarnung unwirksam ist, ist deshalb nicht möglich.

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