Was muss ich begehren, wenn ich die Kündigung für unwirksam halte?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Feststellung der behaupteten Rechtswidrigkeit einer angeordneten bzw veranlassten Obduktion ist als bloße rechtliche Qualifikation einer (rechtserheblichen) Tatsache nicht feststellungsfähig.OGH 1 Ob 142/17i, 30.08.2017
- Hier: Unzulässiges Begehren auf Feststellung der Unzulässigkeit und Rechtswidrigkeit einer Weisung.OGH 8 ObA 39/16t, 27.09.2016
- Die rechtlichen Eigenschaften von Tatsachen und Rechtshandlungen sind nicht feststellungsfähig, sondern nur ein daraus resultierendes Recht (oder Rechtsverhältnis).OGH 5 Ob 218/10k, 20.12.2010
- Hier: Unzulässiges Begehren auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Rechtshandlung.OGH 8 ObA 5/08f, 03.04.2008
- Hier: Begehren auf Feststellung der Rechtswirksamkeit der ordentlichen Kündigung von Gewinnscheinen.OGH 8 Ob 93/07w, 03.04.2008
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- Hier: Begehren auf Feststellung, „dass die Zustimmung des Betriebsrats der beklagten Partei zur Kündigung unwirksam, in eventu nichtig sei".OGH 8 ObA 58/07y, 11.10.2007
- Hier: Feststellung zur Arbeit in der neuen Stellung nicht verpflichtend zu sein; das Begehren auf Unzulässigkeit der Versetzung kommt nicht in Betracht, weil die Rechts(un)wirksamkeit von Rechtshandlungen nicht feststellungsfähig ist.OGH 9 ObA 255/99m, 17.11.1999
- Für die bloße Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Ablösevereinbarung (so schon 5 Ob 136/95 = MietSlg 47.451/35) und ebenso der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Verzichtes auf die Rückforderung der Ablöse - fehlt es an einem Rechtschutzinteresse.OGH 7 Ob 100/98a, 15.09.1998
- Hier: Begehren auf Feststellung der Nichtigkeit oder der Unwirksamkeit einer Dienstbeschreibung iS § 24 DO.A.OGH 9 ObA 283/97a, 17.12.1997
- Die Wirksamkeit der ein Rechtsverhältnis beendenden Rechtshandlung kann nicht erfolgreich zum Gegenstand einer Feststellungsklage im Sinne des § 228 ZPO gemacht werden.OGH 1 Ob 1615/95, 02.06.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039087 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 19.
- OGH 6 Ob 36/25z, 30.06.2026, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 37/24k, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 77/20v, 24.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 4/18y, 23.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 39/16t, 27.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Kündigung selbst können Sie nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage machen, weil sie das Arbeitsverhältnis unmittelbar gestaltet. Sie können nur feststellen lassen, ob Ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht. Ob die Kündigung berechtigt war, prüft das Gericht dabei nur als Vorfrage.
Nein. Ob eine Verwarnung inhaltlich berechtigt war, kann das Gericht nicht gesondert feststellen. Eine Klage auf Feststellung, dass die Verwarnung unwirksam ist, ist deshalb nicht möglich.