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Kann ich feststellen lassen, dass ein Widerruf wirksam war?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner
Eine einzelne Handlung, etwa die Erklärung eines Widerrufs, kann nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Sie ist nämlich kein Recht und kein Rechtsverhältnis, sondern nur eine Vorfrage dafür, ob ein solches besteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Eine Rechtshandlung kann nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehren gemäß § 228 ZPO sein, weil es sich dabei nicht um ein Recht oder Rechtsverhältnis, sondern nur um eine Vorfrage für dessen Bestand handelt (Erklärung des Widerrufs einer vertraglichen Vereinbarung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038804 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Feststellungsklage bei Dauerrechtsverhältnissen

Bei Dauerrechtsverhältnissen können Sie den Bestand und den Inhalt Ihrer Rechte feststellen lassen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob daneben auch eine Klage auf bereits fällige Leistungen möglich wäre.

günstig für Kläger Klage auf Nichtigkeit eines Kaufvertrags

Eine Klage, mit der Sie feststellen lassen wollen, dass ein Kaufvertrag wegen fehlender Geschäftsfähigkeit nichtig ist, gilt als Feststellungsklage, die sich unmittelbar aus dem bürgerlichen Recht ergibt. Sie ist damit keine gewöhnliche Feststellungsklage nach der Prozessordnung.

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