Bin ich an ein früheres Urteil gebunden, wenn ich verlor?
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wurde das Bestehen eines Gesamtrechtsverhältnisses bereits rechtskräftig festgestellt, bedeutet dies doch kein Prozesshindernis für eine spätere (positive oder negative) Feststellungsklage betreffend einzelne aus diesem Rechtsverhältnis entspringende rechtliche Folgen.OGH 2 Ob 61/19p, 30.01.2020
- Mit einer noch genaueren Beschreibung werden dem(‑selben) Geh‑ und Zufahrtsrecht keine anderen oder neuen Tatsachen zugrunde gelegt.OGH 1 Ob 158/17t, 25.10.2017
- Hier: Dasselbe Geh- und Zufahrtsrecht.OGH 1 Ob 158/17t, 25.10.2017
- Hier: Entscheidung der Regulierungsbehörde über den negativen Feststellungsantrag der Beklagen als Antragstellerin.OGH 9 Ob 3/14b, 26.02.2014
- Hier: Die später erhobene Klage ist als das begriffliche Gegenteil des früher gestellten Sachantrags nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG iVm § 12a Abs 3 MRG zu qualifizieren. Die Bindungswirkung der Entscheidung im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG iVm § 12a Abs 3 MRG würde sich auch auf die begehrte Feststellung des unvereinbaren Gegenteils erstrecken.OGH 5 Ob 50/13h, 06.06.2013
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- Das Begehren des zweiten Verfahrens (Begehren auf Feststellung einer bestimmten Servitut) ist das begriffliche Gegenteil des Begehrens des ersten Verfahrens (Begehren auf Feststellung des Nichtbestehens der Servitut). Dem zweiten Verfahren steht die Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft des ersten Urteils entgegen.OGH 7 Ob 44/02z, 26.06.2002
- Positive Feststellung Hauptmieter zu sein = negative Feststellung, daß keine Mietrechte bestehen.OGH 7 Ob 18/65, 27.01.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039157 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 1 Ob 1/26t, 27.01.2026, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, das ist möglich. Auch wenn Sie im neuen Verfahren etwas anderes verlangen, kann das Gericht an das frühere Urteil gebunden sein, wenn dieselben Parteien beteiligt sind, derselbe Sachverhalt zugrunde liegt und beide Verfahren so eng zusammenhängen, dass sie nicht widersprüchlich entschieden werden dürfen. Eine im Vorverfahren nur nebenbei beantwortete Frage bindet dagegen nicht.
Eine Bindung besteht unter anderem dann, wenn Ihr neues Begehren das begriffliche Gegenteil des bereits rechtskräftig entschiedenen Anspruchs ist. Wie weit die Bindung reicht, bestimmt der Urteilsspruch; zur Auslegung werden die Entscheidungsgründe herangezogen, besonders bei einem abweisenden Urteil.