Zum Inhalt springen

Bindet eine Entscheidung, die nur in der Begründung steht?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Zivilverfahrens
Eine Bindung an eine frühere Entscheidung über eine Verfahrensvoraussetzung setzt nicht voraus, dass diese ausdrücklich im Spruch bejaht wurde. Auch die Verneinung in der Begründung allein kann rechtskräftig werden und ein späteres Gericht binden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (61 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Die Bindungswirkung gemäß § 42 Abs 3 JN setzt nicht die ausdrückliche Bejahung der maßgebenden Prozessvoraussetzung im Spruch eines Beschlusses voraus. Die Verneinung der Prozessvoraussetzung in den Gründen allein ist der Rechtskraft fähig und kann eine solche Bindungswirkung entfalten (so auch schon 4 Ob 293/98m, 1 Ob 612/95 und 1 Ob 2123/96d).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 61.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Bindung an eine frühere Entscheidung
Verfahrensrecht · Keine Bindung durch die Entscheidungsgründe
Verfahrensrecht · Bindung an ein früheres Urteil
Verfahrensrecht · Bindung an ein früheres Urteil
Verfahrensrecht · Grenzen der Rechtskraft