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Kann ich das Gegenteil dessen einklagen, was schon entschieden wurde?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Eine Bindung besteht unter anderem dann, wenn Ihr neues Begehren das begriffliche Gegenteil des bereits rechtskräftig entschiedenen Anspruchs ist. Wie weit die Bindung reicht, bestimmt der Urteilsspruch; zur Auslegung werden die Entscheidungsgründe herangezogen, besonders bei einem abweisenden Urteil.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Die Voraussetzungen für eine materielle Bindungswirkung liegen unter anderem dann vor, wenn das Begehren das begriffliche Gegenteil des bereits rechtskräftig entschiedenen Anspruches ist. Das Ausmaß der Bindungswirkung wird zwar nur durch den Urteilsspruch bestimmt, doch sind die Entscheidungsgründe zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftig entschiedenen Anspruchs heranzuziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rechtskraftwirkung eines abweisenden Urteils festgestellt werden soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041331 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 40.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Bindung an eine abgewiesene Feststellungsklage

Wird Ihre Klage, mit der Sie feststellen lassen wollten, dass ein Recht nicht besteht, aus inhaltlichen Gründen rechtskräftig abgewiesen, steht damit fest, dass dieses Recht besteht. Klagt die Gegenseite später auf Leistung aus diesem Recht, ist das Gericht daran gebunden.

günstig für Kläger Identität des Streitgegenstands

Dieselbe Sache liegt nur vor, wenn sowohl das Begehren als auch der zugrunde liegende Sachverhalt mit dem früheren Verfahren übereinstimmen. Stützen Sie Ihre neue Klage auf einen anderen Rechtsgrund oder auf zusätzliche anspruchsbegründende Tatsachen, ist es nicht dieselbe Sache.

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