Darf ich wegen derselben Sache ein zweites Mal klagen?
betrifft Kläger, Beklagte, Mieter, Vermieter
Solange ein Verfahren läuft, darf über denselben Anspruch nicht noch einmal verhandelt werden. Stützen Sie die zweite Klage aber auf zusätzliche Tatsachen, die in der ersten Klage nicht vorgebracht wurden, liegt kein solches Doppelverfahren vor. Bei nur teilweiser Übereinstimmung der Tatsachen ist die zweite Klage daher möglich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Streitanhängigkeit ist dort ausgeschlossen, wo die Identität der rechtserzeugenden Tatsachen nur eine teilweise ist, wo also beim weiteren Anspruch zu den in der ersten Klage vorgebrachten Tatsachen weitere rechtserzeugende Tatsachen hinzutreten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach Lehre und Rechtsprechung besteht zwischen einer Räumungsklage und einer dasselbe Objekt betreffenden Aufkündigung keine Streitanhängigkeit. Das gilt schon deshalb, weil die Begehren verschiedenartig sind: Die Räumungsklage bezweckt die sofortige Räumung des Bestandobjekts, während die Aufkündigung auf Übergabe des Bestandgegenstands zu einem bestimmten Zeitpunkt abzielt.OGH 4 Ob 187/12x, 28.11.2012
- Es liegt daher keine Streitanhängigkeit mehrerer Räumungsklagen zueinander vor, wenn die Berechtigung zur Vertragsaufhebung auf unterschiedliche Sachverhalte, nämlich unterschiedliche Mietzinsperioden gestützt wird.OGH 5 Ob 219/08d, 21.10.2008
- Identität der Parteien und des Streitgegenstandes liegt - trotz gegenteiliger Parteirollen - dann vor, wenn beide Scheidungsklagen die Scheidung der Ehe wegen Zerrüttung anstreben. Ein in einer der Scheidungsklagen erstattetes zusätzliches Vorbringen (hier: das behauptete Verschulden des Beklagten an der Zerrüttung) schließt die Annahme der Identität der rechtserzeugenden Tatsachen dann nicht aus, wenn es nach dem anzuwendenden materiellen Recht (hier: serbisches Recht) nur auf die Zerrüttung der Ehe, nicht aber auf ein Verschulden eines der Ehegatten ankommt.OGH 8 Ob 18/08t, 16.06.2008
- Hier: Unterlassungsanspruch, weitere Eingriffsakte.OGH 6 Ob 592/87, 24.03.1988
- Hier: Ehescheidung nach § 55 Abs 3 EheG und nach Art 3 Z 2 lit b des Italienischen Scheidungsgesetzes.OGH 2 Ob 505/82, 23.02.1982
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- Identität der Parteien auch wenn der Einzelrechtsnachfolger der Partei im Vorprozess deren Gegner im zweiten Rechtsstreit gegenüber steht.OGH 3 Ob 9/81, 22.04.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039366 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 22.
- OGH 3 Ob 146/25d, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 149/25w, 26.11.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1118
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 232
- ZPO § 233
- ZPO § 411
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