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Darf ich wegen derselben Sache ein zweites Mal klagen?

betrifft Kläger, Beklagte, Mieter, Vermieter
Solange ein Verfahren läuft, darf über denselben Anspruch nicht noch einmal verhandelt werden. Stützen Sie die zweite Klage aber auf zusätzliche Tatsachen, die in der ersten Klage nicht vorgebracht wurden, liegt kein solches Doppelverfahren vor. Bei nur teilweiser Übereinstimmung der Tatsachen ist die zweite Klage daher möglich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Streitanhängigkeit ist dort ausgeschlossen, wo die Identität der rechtserzeugenden Tatsachen nur eine teilweise ist, wo also beim weiteren Anspruch zu den in der ersten Klage vorgebrachten Tatsachen weitere rechtserzeugende Tatsachen hinzutreten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039366 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 22.

Im Gesetz

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