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Wann darf der Name in der Klage noch berichtigt werden?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter
Eine Berichtigung ist nur zulässig, wenn aus der Klage zweifelsfrei erkennbar ist, wer geklagt sein sollte. Fehlt diese Klarheit, liegt keine bloße Berichtigung vor, sondern der Austausch der Partei.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berichtigung der Parteibezeichnung bleibt es trotz der der Verfahrensökonomie Rechnung tragenden Zielsetzung der ZVN 1983, dass aus der Klage jene Person, die beklagt ist, in einer "jeden Zweifel ausschließenden Weise" erkennbar ist. Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzung ist es im Sinne der von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien möglich, zulässige Berichtigungen der Parteibezeichnung und Parteiänderungen voneinander abzugrenzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 33.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Berichtigung der Parteienbezeichnung

Ja, wenn nur die Bezeichnung falsch ist und weiterhin dieselbe Person gemeint bleibt. Aus der Klage muss erkennbar sein, für wen oder gegen wen der Anspruch erhoben wird. Soll dagegen eine andere Person an die Stelle der bisherigen treten, ist das keine Berichtigung mehr und nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig.

günstig für Kläger Berichtigung der Parteibezeichnung

Ob aus Ihrer Klage klar und eindeutig hervorgeht, wen Sie belangen wollen, richtet sich nach den Umständen Ihres Falls; der Oberste Gerichtshof prüft das in der Regel nicht noch einmal. Gibt es die von Ihnen gewählte Bezeichnung überhaupt nicht, wird kein strenger Maßstab angelegt und die Berichtigung eher zugelassen.

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