Kann ich eine falsch bezeichnete Gegenseite in der Klage berichtigen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 21.01.2021 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Berichtigung einer Klage des "Nachlasses", der nach der maßgeblichen deutschen Rechtslage nicht existiert, auf die Erben (allenfalls Testamentsvollstrecker), weil aus der Klagserzählung ersichtlich war, dass Gesamtrechtsnachfolger nach der Erblasserin die Klageforderung geltend machen wollten.OGH 2 Ob 76/24a, 28.05.2024
- Kein strenger Maßstab ist bei der Prüfung der Frage nach der Zulässigkeit der Berichtigung der Parteienbezeichnung dann anzulegen, wenn ein Rechtssubjekt mit der vom Kläger gewählten (unrichtigen) Bezeichnung gar nicht existiert.OGH 2 Ob 76/24a, 28.05.2024
- Wer Antragsteller eines Antrages ist, kann nur auf Grund der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden und stellt - von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen - keine im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO qualifizierte Rechtsfrage dar.OGH 8 Ob 159/01t, 25.06.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114709 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 5 Ob 224/20g, 21.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Bezeichnung einer Partei darf berichtigt werden, wenn nur der Name unrichtig angegeben ist. Haben Sie aber die falsche Person geklagt, hilft eine Berichtigung nicht.
Eine Berichtigung ist nur zulässig, wenn aus der Klage zweifelsfrei erkennbar ist, wer geklagt sein sollte. Fehlt diese Klarheit, liegt keine bloße Berichtigung vor, sondern der Austausch der Partei.