Ist das nur ein Namensfehler oder wird jemand anderer geklagt?
betrifft Kläger, Beklagter
Eine Berichtigung liegt vor, wenn nur die Bezeichnung derselben Person geändert wird. Wird dagegen eine andere Person in den Rechtsstreit einbezogen, handelt es sich um eine Änderung der Partei.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (59 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Eine Berichtigung liegt vor, wenn nur die Bezeichnung des als Partei genannten Rechtssubjektes geändert wird, ohne dass dadurch an die Stelle des bisher als Partei betrachteten und als solche behandelten Rechtssubjektes ein anderes treten soll. Eine Parteiänderung setzt demgegenüber voraus, dass an die Stelle des bisher als Partei betrachteten Rechtssubjektes an anderes in den Rechtsstreit einbezogen wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allgemein neigt die Rechtsprechung infolge der Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft zu äußerster Großzügigkeit bei der Zulässigkeit der Berichtigung der Parteibezeichnung.OGH 6 Ob 128/13m, 28.11.2013
- Von der Möglichkeit einer Berichtigung der Parteienbezeichnung kann dann kein Gebrauch gemacht werden, wenn die klagende Partei nach Erörterung der fraglichen Sachlegitimation (hier zwischen Verwalter und Eigentümergemeinschaft) auf der Sachlegitimation des ursprünglich geklagten Rechtssubjekts beharrt.OGH 8 Ob 112/12x, 24.10.2012
- Hier: Berichtigung der Bezeichnung der klagenden Partei von der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einzelne Wohnungseigentümer.OGH 5 Ob 269/02y, 03.12.2002
- Selbst im Falle der Einbeziehung eines anderen Rechtssubjektes in das Verfahren liegt keine unzulässige Parteiänderung vor, wenn sich aus den anspruchsbegründeten Tatsachenbehauptungen für den Prozessgegner eindeutig ergibt, wer ihm gegenübersteht.OGH 5 Ob 269/02y, 03.12.2002
- Die bloße Richtigstellung der nur falsch bezeichneten, aber eindeutig klar erkennbaren Partei ist selbst dann zulässig, wenn es durch die Richtigstellung zu einem Personenwechsel kommt.OGH 8 ObA 64/01x, 16.08.2001
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- Im vorliegenden Fall mag sich zwar der Kläger über die Eigentumsverhältnisse am dienenden Grundstück geirrt und deshalb nicht alle vier (Miteigentümer) Eigentümer als Beklagte bezeichnet haben. Dies ändert aber nichts daran, dass die Anführung weiterer Personen als Beklagte im Verlauf des Verfahrens unzulässig ist.OGH 6 Ob 36/00p, 05.10.2000
- Die Änderung der Parteibezeichnung darf nicht dazu führen, dass der Mangel der Sachlegitimation des als beklagte Partei bezeichneten Rechtssubjektes saniert wird.OGH 6 Ob 36/00p, 05.10.2000
- Der vorliegende Fall ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Berichtigung der Klageangaben gar nicht angestrebt wird. Die Klägerin selbst hat klargestellt, dass sie nicht die Einschreiterin, sondern nur die am ***** geborene namensgleiche Person geklagt hat und klagen will.OGH 6 Ob 219/99w, 16.09.1999
- Die Rechtsprechung lässt eine Berichtigung der Parteienbezeichnung auch auf ein anderes Rechtssubjekt dann zu, wenn sich der Kläger in der Parteienbezeichnung geirrt hat, die tatsächlich gemeinte Partei aber aus dem übrigen Klageinhalt in einer "jeden Zweifel ausschließenden Weise" zu erkennen ist. Auch bei fehlender Namensähnlichkeit ist die Berichtigung der Parteienbezeichnung nicht ausgeschlossen.OGH 8 ObA 189/99y, 12.08.1999
- Die Berichtigung der Parteienbezeichnung von einer nicht existierenden "protokollierten Einzelfirma" auf die gleichlautende existierende Kommanditgesellschaft ist zulässig.OGH 4 Ob 2340/96p, 17.12.1996
- Wenn sich aus dem Gesamtinhalt der Klage unzweifelhaft ergibt, dass die auf Grund der Bezeichnung nach § 75 Z 1 ZPO als Beklagte behandelte Person nicht wirklich geklagt wurde, kommt es durch die Richtigstellung allerdings auch zu einem Personenwechsel.OGH 3 Ob 557/91, 23.10.1991
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 143/87, 21.10.1987
- Unter Berücksichtigung des Abs 5 des § 235 ZPO.OGH 4 Ob 140/84, 11.12.1984
- Der Umstand, dass sich die Klage gegen den Arbeitnehmer richtet, reicht für eine "Richtigstellung" nicht aus, wenn der wahre Arbeitnehmer leicht (Korrespondenz, Honorarnoten) erkennbar war.OGH 4 Ob 122/83, 18.10.1983
- Keine Berichtigung auf eine GmbH ist mehr zulässig, wenn der Kläger vorerst beharrlich daran festhält, eine Einzelperson und nicht eine GmbH klagen zu wollen.OGH 4 Ob 112/82, 21.09.1982
- Der von der klagenden Partei selbst beantragten Richtigstellung der Parteienbezeichnung kann nicht das Hindernis entgegenstehen, dass sie dem Willen der klagenden Partei widerspräche.OGH 6 Ob 680/80, 05.11.1980
- Hier: Gesamtrechtsnachfolger bei juristischer Person.OGH 1 Ob 750/79, 28.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039808 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 3 Ob 53/26d, 29.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 2/17f, 23.01.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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