Ist die Verbesserung eines Rechenfehlers schon eine Klageänderung?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Als Klagsänderung zu beurteilen, weil sich der Kläger auf andere rechtserzeugende Tatsachen stützt.OGH 6 Ob 91/19d, 23.05.2019
- Die Richtigstellung des Klagebegehrens ist zulässig, wenn die nicht durch einen sachkundigen Rechtsanwalt vertretene Klägerin von Anfang an mit ihrer Klage auf Feststellung der Vaterschaft des Beklagten die Wirkungen des rechtskräftigen Urteils im Ehelichkeitsbestreitungsprozess mit neuen Beweismitteln beseitigen wollte und sich nur rechtsirrtümlich in der Fassung des Klagebegehrens vergriff.OGH 6 Ob 58/05f, 21.04.2005
- Ob eine Klageänderung vorliegt oder aber bloß eine Richtigstellung des Klagebegehrens ohne Änderung des Klagegrundes, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 6 Ob 58/05f, 21.04.2005
- Keine Klageänderung liegt hingegen vor, wenn bei gleicher Tatsachengrundlage ein anderer Gesichtspunkt geltend gemacht wird oder ein allgemein gehaltenes Vorbringen konkretisiert wird.OGH 4 Ob 58/03p, 16.12.2003
- Zum Beispiel bei Änderung des Klagegrundes.OGH 4 Ob 58/03p, 16.12.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039388 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 99/19y, 31.07.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Stützt eine Partei ihren Anspruch nicht mehr auf die ursprünglich vorgebrachten Vorgänge, sondern auf andere, liegt eine Änderung der Klage vor. Das gilt auch, wenn die bisherigen Tatsachen ergänzt oder ersetzt werden und deshalb eine andere gesetzliche Bestimmung anzuwenden ist.
Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.