Schadet mir ein Formulierungsfehler in der Klage?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (100 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein auf Feststellung einer Dienstbarkeit gerichtetes Klagebegehren ist so zu verstehen, wie es im Zusammenhalt mit der Klageerzählung vom Kläger gemeint ist.OGH 1 Ob 108/24z, 19.12.2024
- Hier: Die Antragsgegnerin wendet sich ausschließlich gegen die Weglassung der im Provisorialantrag enthaltenen Wortfolge „binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution“ durch das Rekursgericht.OGH 7 Ob 167/24w, 20.11.2024
- Das Unterlassungsbegehren der Klägerin nimmt nicht auf den Text der Kaufvertragsbeilage Bezug, sondern will ausschließlich die monierte Klausel untersagen. Dem Klagebegehren könnte deshalb nur dann stattgegeben werden, wenn sich die Unzulässigkeit der Klausel bereits aus der laut Klagebegehren zu untersagenden Passage selbst ergibt.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Hier: Klauselprüfung im Verbandsverfahren.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Präzisierung eines Unterlassungsbegehrens hinsichtlich der Verwendung von Klauseln nur gegenüber einem bestimmten PersonenkreisOGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023
Alle 26 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Präzisierung des vom Vorbringen der Kläger gedeckten und festgestellten Mangels im auf Gewährleistung gestützten Verbesserungsbegehren.OGH 1 Ob 112/23m, 20.09.2023
- oder „Österreichs größtes privat geführtes Unternehmen im Bereich Gebäudetechnik“ zu bewerben, mit der Bedingung verknüpft, „wenn dies gar nicht der Fall ist“. Prüfkalkül ist hier damit die Frage, ob der Beklagten die von ihr behauptete Rolle tatsächlich zukommt.OGH 4 Ob 223/22f, 25.04.2023
- Wenn der Kläger die Abweichung von den wirklichen Begebenheiten somit konditional (durch die Verknüpfung mit „wenn“) in sein Unterlassungsbegehren aufnimmt, hat er auch das Prüfkalkül für die behauptete Abweichung von den Tatsachen festgelegt.OGH 4 Ob 223/22f, 25.04.2023
- Hier: Klagsänderung.OGH 8 ObA 6/20w, 24.04.2020
- Hier: Sicherungsanträge, die sich auf unschlüssige Klagebegehren beziehen, sind abzuweisen, ein Verbesserungsverfahren ist nicht durchzuführen. Ein nur versehentlich unrichtig formuliertes Klagebegehren hat das Gericht aber richtig zu fassen.OGH 6 Ob 214/19t, 19.12.2019
- Wird ein Unterlassungsgebot konditional („wenn“) mit bestimmten Prüftatsachen verknüpft, kann es nur dann erlassen werden, wenn auch diese Tatsachen bewiesen werden.OGH 4 Ob 184/18i, 20.12.2018
- Anders als im Fall nur versehentlich unrichtig formulierter Begehren ist eine „Präzisierung“ wie die vorliegende Maßgabebestätigung jedenfalls dann nicht zulässig, wenn der Kläger entweder nach Erörterung oder – nach Hinweis des Gegners – noch in seiner Berufungsbeantwortung auf seinem Begehren beharrt.OGH 4 Ob 91/18p, 17.07.2018
- Das Gericht ist in der Regel zur Verdeutlichung verpflichtet. Dies muss insbesondere dort gelten, wo der von der klagenden Partei formulierte Wortlaut das Begehren ‑ etwa mangels „Feststellungsfähigkeit“ im Sinne des § 228 ZPO ‑ von vornherein unzulässig machen würde.OGH 1 Ob 25/15f, 23.04.2015
- Hier: Klage nach § 28a KSchG.OGH 1 Ob 37/14v, 18.09.2014
- Das ua auf §§ 12 und 26 GlBG gestützte Begehren der Klägerin, ihre Versetzung in den Ruhestand für rechtsunwirksam zu erklären, wurde als Begehren auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses verstanden, weil die genannten Bestimmungen für den maßgebenden Fall nur dieses Begehren vorsehen.OGH 8 ObA 69/13z, 26.06.2014
- Damit im Zusammenhang stehende gerichtliche Erörterungen und die Beurteilung, inwieweit der Kläger auf einer bestimmten Fassung seines Klagebegehrens beharrt und daher kein bloßes Versehen vorliegt, hängen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.OGH 9 ObA 110/10g, 29.08.2011
- Das Gericht darf dem Urteilsspruch eine klare und deutliche, auch vom Begehren abweichende, Fassung geben, sofern die Neufassung in den Behauptungen des Klägers ihre eindeutige Grundlage findet und sich im Wesentlichen mit seinem Begehren deckt.OGH 4 Ob 153/09t, 20.10.2009
- Das Gericht ist nicht an die Formulierung des Feststellungsbegehrens gebunden.OGH 8 ObA 165/02a, 27.02.2003
- Ein eine amtswegige Richtigstellung ausschließendes "Beharren" wäre nur dann zu bejahen, wenn der Einwand zum Gegenstand einer Erörterung wurde und der Kläger dennoch sein Klagebegehren nicht ändert.OGH 8 ObA 11/01b, 25.01.2001
- Hier: Abstellen auf "Handelsgewerbe" bei nicht bewilligungspflichtigem Gewerbe.OGH 4 Ob 124/94, 08.11.1994
- Dies gilt auch noch im Stadium des Rechtsmittelverfahrens.OGH 8 Ob 621/93, 14.10.1993
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 103/93, 02.07.1993
- Die Frage, ob die Auslegung des Klagebegehrens durch das Berufungsgericht nach der Aktenlage zwingend ist, hat nicht die Bedeutung einer über den Einzelfall hinausgehenden erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 6/91, 26.02.1991
- Anpassung eines Benützungsregelungsantrages.OGH 4 Ob 564/73, 04.09.1973
- § 7 UWGOGH 4 Ob 323/72, 30.05.1972
- Hier: KündigungOGH 6 Ob 279/70, 18.11.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 100.
- OGH 1 Ob 136/25v, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 108/24z, 19.12.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 22/23k, 27.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 77/23v, 17.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 227/22x, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 70/21s, 20.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 48/21h, 06.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 98/21z, 22.06.2021, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.
Ihr Klagebegehren muss so bestimmt sein, dass daraus später eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Ob diese Voraussetzung vorliegt, prüft das Gericht von sich aus, und zwar auch noch im Rechtsmittelverfahren.