Zum Inhalt springen

Gilt meine verbesserte Klage als neue Klage?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Unterhaltsberechtigte
Nein. Bessern Sie ein unbestimmtes, aber beziffertes Begehren über Auftrag des Gerichts nach, ist das keine Änderung der Klage. Die ursprüngliche Klage bleibt maßgeblich und hat die Verjährung schon mit ihrer Einbringung unterbrochen, allerdings nur im Umfang des eingeklagten Betrags.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (17 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2004)

Die auftragsgemäße Verbesserung eines unbestimmten, aber bezifferten Klagebegehrens beseitigt die ursprüngliche Unterbrechungswirkung der Klage nicht und stellt auch keine Klagsänderung im Sinn des § 235 ZPO dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Anleitungspflicht des Gerichts

Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.

günstig für Beklagter Neuerungsverbot und unklares Klagebegehren

Sie dürfen auch erst in der Berufung geltend machen, dass das Klagebegehren mangelhaft gefasst und nicht schlüssig begründet ist. Das ist keine unzulässige Neuerung, weil die fehlende Bestimmtheit ohnehin von Amts wegen zu beachten ist und rechtliche Ausführungen auf der bisherigen Tatsachengrundlage erlaubt bleiben.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Ergänzung des Vorbringens und Klagsänderung
Verfahrensrecht · Verbesserte Klage und Fristwahrung
Verfahrensrecht · Folgen einer nachgebesserten Klage
Verfahrensrecht · Abgrenzung Klageänderung und Berichtigung
Vertragsrecht · Klagsausdehnung nach Ablauf der Verjährung