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Reicht die Behauptung, die Feststellung wirke über den Streit hinaus?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Für einen Zwischenantrag auf Feststellung genügt es nicht, allgemein zu behaupten, die Feststellung wirke über den Rechtsstreit hinaus. Auch die bloß theoretische Möglichkeit weiterer Ansprüche reicht nicht; ihre Bedeutung für andere Ansprüche muss nach der konkreten Lage wahrscheinlich sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1958)

Die bloße, nicht näher konkretisierte Behauptung, die begehrte Feststellung wirke über den Rahmen des Rechtsstreites hinaus, genügt nicht für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039528 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zulässigkeit des Zwischenantrags

Ein Zwischenantrag auf Feststellung ist zulässig, wenn die Frage für das Hauptbegehren entscheidend ist und die Entscheidung über den laufenden Prozess hinauswirkt. Ein besonderes Interesse an einer baldigen Feststellung müssen Sie nicht nachweisen.

günstig für Kläger Einwendungen im Zwischenfeststellungsantrag

Nicht jede einzelne Einwendung kann zum Gegenstand eines Zwischenantrags auf Feststellung gemacht werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Entscheidung über den Anspruch diese Einwendung ohnehin notwendig mitentscheidet und sie darüber hinaus keine Bedeutung hat.

Verwandte Fragen

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