Reicht die Behauptung, die Feststellung wirke über den Streit hinaus?
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1958)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es genügt auch nicht die bloß theoretische Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Ansprüche; vielmehr muss nach der konkreten Lage des einzelnen Falls die Präjudizialität der zu klärenden Frage für andere Ansprüche des Antragstellers wahrscheinlich sein.OGH 1 Ob 8/07v, 26.06.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039528 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 9 Ob 67/25f, 26.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Zwischenantrag auf Feststellung ist zulässig, wenn die Frage für das Hauptbegehren entscheidend ist und die Entscheidung über den laufenden Prozess hinauswirkt. Ein besonderes Interesse an einer baldigen Feststellung müssen Sie nicht nachweisen.
Nicht jede einzelne Einwendung kann zum Gegenstand eines Zwischenantrags auf Feststellung gemacht werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Entscheidung über den Anspruch diese Einwendung ohnehin notwendig mitentscheidet und sie darüber hinaus keine Bedeutung hat.