Muss ich einen falschen Namen im Verfahren selbst richtigstellen?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteienvertreter
Eine unrichtige oder fehlerhafte Bezeichnung einer Partei ist von Amts wegen zu berichtigen. Auch das Rechtsmittelgericht hat das von sich aus zu tun.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (60 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Eine unrichtige und fehlerhafte Parteienbezeichnung hat auch das Rechtsmittelgericht vom Amts wegen zu berichtigen (SZ 19/186, 1 Ob 7/50, SZ 23/7, 1 Ob 48/55).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beklagter verstarb während des Rechtsmittelverfahrens.OGH 1 Ob 26/24s, 05.03.2024
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 174/88, 31.08.1988
- Amtswegige Korrektur durch Richtigstellen der Parteibezeichnung im Fall eines Privatbeteiligtenzuspruchs an eine bereits eingeantwortete Verlassenschaft.OGH 12 Os 126/85, 12.12.1985
- Erblasser - eingeantwortete Erben.OGH 4 Ob 508/82, 08.02.1983
- Nur dann, wenn eine solche Verbesserung von vorneherein offenbar unmöglich ist, oder wenn diesbezügliche Versuche erfolglos geblieben sind, ist das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären.OGH 1 Ob 750/79, 28.11.1979
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Einholung einer Auskunft des Handelsregisters durch Revisionsgericht.OGH 2 Ob 559/78, 09.01.1979
- Auftrag des OGH an das Erstgericht, im fortgesetzten Verfahren auf die Berichtigung der Parteienbezeichnung hinzuwirken oder dies von Amts wegen vorzunehmen.OGH 7 Ob 609/78, 29.06.1978
- Erblasser - Verlassenschaft.OGH 3 Ob 582/76, 09.11.1976
- Hier: RevGOGH 1 Ob 662/76, 14.09.1976
- Hier: Von nicht existierender "Firma JB" auf "JB".OGH 1 Ob 515/76, 04.02.1976
- Wird der Mangel der Parteienbezeichnung erst im fortgeschrittenen Verfahren wahrgenommen, ist das Gericht von sich aus verpflichtet, auf die Klarstellung der Parteienbezeichnung hinzuwirken beziehungsweise auch von Amts wegen im Rubrum der von ihm gefällten Entscheidung die Parteien so anzuführen, wie es der Rechtslage entspricht.OGH 1 Ob 83/75, 11.06.1975
- OGH stellt Firmenbezeichnung richtig.OGH 4 Ob 330/74, 01.10.1974
- Erbe - Verlassenschaft.OGH 6 Ob 70/73, 05.04.1973
- Auch wenn der Parteivertreter eine Mitwirkung an der Richtigstellung ablehnt.OGH 2 Ob 217/72, 29.03.1973
- (Armutshalber abgetane) Verlassenschaft an Stelle des verstorbenen Klägers.OGH 2 Ob 72/71, 04.11.1971
- Verlassenschaft, vertreten durch die erbserklärten Erben, statt der ursprünglich im eigenen Namen klagenden Erben.OGH 5 Ob 83/70, 27.05.1970
- OGH stellt Parteibezeichnung richtig (statt Verlassenschaft eingeantworteter Erbe.OGH 7 Ob 79/70, 13.05.1970
- Hier: Erbserklärte Erben - Verlassenschaft.OGH 6 Ob 212/69, 17.09.1969
- VerlassenschaftOGH 8 Ob 158/66, 05.07.1966
- Geklagt wurde erbserkärte Erbin - vor Einantwortung - statt Verlassenschaft. Berichtigung durch Revisionsgericht.OGH 7 Ob 251/65, 29.09.1965
- Teilweise vom Revisionsgericht nachgeholt.OGH 7 Ob 239/65, 12.08.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039666 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 60.
- OGH 5 Ob 180/24t, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 141/24d, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 50/24z, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 15/24b, 23.05.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 28/24d, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 136/20s, 04.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 40/19a, 25.06.2019
Im Gesetz
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