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Muss ich einen falschen Namen im Verfahren selbst richtigstellen?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteienvertreter
Eine unrichtige oder fehlerhafte Bezeichnung einer Partei ist von Amts wegen zu berichtigen. Auch das Rechtsmittelgericht hat das von sich aus zu tun.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (60 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Eine unrichtige und fehlerhafte Parteienbezeichnung hat auch das Rechtsmittelgericht vom Amts wegen zu berichtigen (SZ 19/186, 1 Ob 7/50, SZ 23/7, 1 Ob 48/55).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039666 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 60.

Im Gesetz

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