Kann ich eine Namensberichtigung des Rechtsmittelgerichts bekämpfen?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagte, Wohnungseigentümer, Gesellschaften
Ja. Hat das Gericht zweiter Instanz die Bezeichnung einer Partei berichtigt, können Sie diesen Beschluss mit Rekurs bekämpfen, weil er für das weitere Verfahren bindend festlegt, wer Partei ist. Bringt Ihnen die Änderung allerdings keinen Nachteil, fehlt es an der Beschwer.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 23.01.2017 (19 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Rekurs gegen eine vom Gerichte zweiter Instanz vorgenommene Berichtigung der Parteienbezeichnung zulässig. Richtigstellung der Parteibezeichnung von "Gasthof Pötzl" auf "Franz Pötzl, Inhaber des Gasthofes Pötzl".
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Beschwer durch Änderung der Parteibezeichnung.OGH 3 Ob 231/22z, 02.02.2023
- Hier: Beschluss auf Berichtigung der Parteibezeichnung aus Anlass eines Kostenrekurses.OGH 2 Ob 113/20m, 14.10.2020
- Analog zu § 519 ZPO ist auch der Rekurs (nicht Revisionsrekurs) gegen Beschlüsse der zweiten Instanz (hier: des Rekursgerichtes) zulässig, wenn es um eine für das weitere Verfahren bindende Frage des Prozessrechtsverhältnisses geht, (hier um die Richtigstellung einer Parteibezeichnung vom Verwalter auf die Wohnungseigentumsgemeinschaft).OGH 5 Ob 242/99w, 14.09.1999
- Hier: Verschmelzung zweier GmbH.OGH 6 Ob 178/98i, 16.07.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039608 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 5 Ob 2/17f, 23.01.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Anfechtung gleichlautender Beschlüsse
Verfahrensrecht · Berichtigung der Parteibezeichnung
Verfahrensrecht · Begriff des Revisionsrekurses
Verfahrensrecht · Berichtigung der Parteibezeichnung in der Klage
Verfahrensrecht · Grenze der Namensberichtigung