Kann ich mich wehren, wenn nur meine Parteienbezeichnung berichtigt wurde?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller
Nein. Haben beide Vorinstanzen gleich entschieden, können Sie das nur bekämpfen, wenn Ihnen der Zugang zu Gericht endgültig verwehrt wird. Die bloße Berichtigung der Bezeichnung einer Partei ist keine solche Verweigerung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Die Anfechtung von Konformatbeschlüssen ist nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also die Verweigerung des Zuganges zu Gericht, vorgesehen, die Berichtigung der Parteienbezeichnung stellt aber keine Verweigerung des Zuganges zu Gericht an sich dar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: unterbliebene Berichtigung der InsolvenzdateiOGH 8 Ob 14/26f, 24.03.2026
- Hier: Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf vorläufige Vollstreckbarkeit im Mandatsverfahren nach § 549 ZPOOGH 6 Ob 164/25y, 16.10.2025
- Der Ausnahmefall des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO liegt vor, wenn mit der Überweisung in eine andere Verfahrensart auch eine Veränderung der Anspruchsgrundlagen verbunden wäre.OGH 3 Ob 32/14y, 08.04.2014
- Die Überweisung einer Rechtssache in ein zivilgerichtliches Verfahren anderer Verfahrensart ist der Klagszurückweisung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen im Sinne des § 528 Abs 12 Z 2 ZPO gleichzuhalten.OGH 3 Ob 32/14y, 08.04.2014
- Hier geht es aber nicht um die Richtigstellung oder den „Austausch“ einer Partei, sondern um den Eintritt eines weiteren Rechtssubjekts in das Prozessrechtsverhältnis.OGH 1 Ob 30/10h, 09.03.2010
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Konformer Überweisungsbeschluss vom außerstreitigen ins streitige Verfahren.OGH 5 Ob 6/98p, 27.01.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 18.
- OGH 8 Ob 14/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 164/25y, 16.10.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 98/25f, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 51/24v, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 98/18d, 27.09.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 528
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