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Darf das Gericht über eine zurückgezogene Klage überhaupt noch entscheiden?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Wurde ein Begehren unter Verzicht auf den Anspruch zurückgezogen, darf darüber nicht mehr entschieden werden. Geschieht es doch, ist diese Entscheidung so schwer fehlerhaft wie ein Fall der Nichtigkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Die Entscheidung über ein vorher unter Anspruchsverzicht zurückgezogenes Klagebegehren ist einer der im § 477 ZPO angeführten Nichtigkeiten gleichzusetzen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zurücknahme der Klage im Höchstgerichtsverfahren

Sie können Ihre Klage auch noch im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof zurücknehmen, soweit sie Gegenstand dieses Verfahrens ist. Voraussetzung ist, dass Sie gleichzeitig auf den Anspruch verzichten.

günstig für Kläger Klagsrücknahme im Rechtsmittelverfahren

Sie verlieren ihre Wirkung. Nehmen Sie die Klage im Rechtsmittelverfahren zurück, werden die bisher ergangenen Urteile wirkungslos. Das Gericht stellt das mit Beschluss ausdrücklich fest. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr Begehren nur einschränken.

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