Wann kann ich den Unterhalt für mein Kind neu festsetzen lassen?
betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Ob sich die Verhältnisse seit der letzten Unterhaltsfestsetzung wesentlich geändert haben, hängt vom Einzelfall ab. Es ist ebenso vertretbar, nach etwa einem Jahr von einer wesentlichen Änderung auszugehen, wie nach fünfzehn Monaten allein wegen gestiegener Bedürfnisse des Kindes noch keine anzunehmen.
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Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Die Auffassung, etwa ein Jahr nach Schaffung des Unterhaltstitels sei im Hinblick auf die allgemeine Erwägung, daß in einem solchen Zeitraum einerseits die Bedürfnisse von heranwachsenden Kindern steigen und andererseits die Einkommen angehoben werden, von einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse auszugehen, ist ebenso vertretbar wie die Auffassung, daß im Einzelfall bei Verstreichen von erst 15 Monaten seit der letzten Unterhaltsfestsetzung grundsätzlich keine wesentlich geänderten Verhältnisse auf seiten des Kindes wegen Bedürfnissteigerung vorliegen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039816 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 181/24k, 21.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 936
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