Zum Inhalt springen

Kann ein festgesetzter Unterhalt später wieder geändert werden?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Kinder, geschiedene Ehegatten
Ja. Ändern sich die maßgeblichen Umstände wesentlich, kann der gesetzliche Unterhalt neu festgesetzt werden, auch wenn darüber bereits rechtskräftig entschieden wurde. Eine Änderung liegt auch dann vor, wenn schon bestehende Tatsachen dem Gericht erst später bekannt werden. Fällt der Grund weg, warum jemandem ein erzielbares Einkommen zugerechnet wurde, ist neu zu rechnen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 30.04.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Eine wesentliche Änderung entscheidungsrelevanter Umstände erlaubt auch bei rechtskräftig entschiedenen Unterhaltsansprüchen eine Neufestsetzung des gesetzlichen Unterhaltes im Wege einer Abänderung der bestehenden Entscheidung. Eine Verhältnisänderung liegt auch dann vor, wenn zur Zeit der Vorentscheidung bestehende Tatsachen dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind. Fallen daher die Voraussetzungen für eine Anspannung des Unterhaltspflichtigen weg, dann haben sich die Verhältnisse geändert und hat die Neubemessung des Unterhalts auf Grund der ab diesem Zeitpunkt tatsächlich gegebenen Umstände zu erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhaltsvergleich trotz Rechtskraft ändern

Auch ein gerichtlich festgesetzter oder genehmigter Unterhalt bindet grundsätzlich und kann nur bei geänderten Verhältnissen abgeändert werden. Beruhte die Einigung aber auf einem Irrtum über die Grundlagen, können Sie das dagegen einwenden und eine Erhöhung beantragen, und zwar auch für die Vergangenheit.

günstig für Unterhaltsberechtigter Änderung des vereinbarten Scheidungsunterhalts

Ja, wenn die Vereinbarung bloß den gesetzlichen Unterhalt festlegt. Dann gilt auch für den bei einvernehmlicher Scheidung vereinbarten Unterhalt die Regel über die Anpassung bei geänderten Verhältnissen. Im Zweifel wird angenommen, dass nur der gesetzliche Unterhalt konkretisiert wurde.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Neufestsetzung des Unterhalts
Familienrecht · Neufestsetzung nach Rechtsprechungsänderung
Familienrecht · Anpassung des vereinbarten Unterhalts
Familienrecht · Änderung eines vereinbarten Unterhalts
Familienrecht · Änderung des Unterhalts für vergangene Zeiträume