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Muss ich in der Klage die rechtliche Einordnung angeben?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte
Der Grund Ihrer Klage sind die Tatsachen, die Sie vorbringen. Wie diese Tatsachen rechtlich zu beurteilen sind, gehört nicht dazu.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 23.05.2024 (66 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Klagegrund ist das tatsächliche Vorbringen, nicht die rechtliche Beurteilung dieses Vorbringens (ZBl 1920/24 S 68 ff ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037551 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 66.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Kern des Klagevorbringens

Der Grund Ihrer Klage ist jener Kern der geschilderten Vorgänge, den Sie nicht austauschen können, ohne einen ganz anderen Anspruch zu verfolgen. Ändern Sie diesen Kern, liegt eine Änderung der Klage vor.

günstig für Beklagter Beweislast der klagenden Partei

Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie jene Tatsachen behaupten und beweisen, aus denen Ihr Anspruch nach dem Gesetz entstanden ist. Es ist also Ihre Aufgabe als klagende Partei, die Grundlagen Ihres Anspruchs darzulegen.

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