Muss ich in der Klage die rechtliche Einordnung angeben?
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 23.05.2024 (66 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, ob von einer für die Verjährungsunterbrechung maßgeblichen bloßen Sachverhaltsergänzung, Änderung der rechtlichen Qualifikation eines Vorbringens oder doch von einer Klagsänderung auszugehen ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden (vgl 6 Ob 234/04m) und begründet daher im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 2 Ob 143/10h, 14.07.2011
- Der Klagegrund sind die Tatsachenbehauptungen des Klägers, aus denen dieser den geltend gemachten Anspruch ableitet.OGH 5 Ob 162/05t, 30.08.2005
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 89/89, 24.05.1989
- Luster und Schlafzimmer.OGH 4 Ob 314/87, 10.03.1987
- Amtshaftungssachen, Aufforderungsverfahren.OGH 1 Ob 42/81, 14.10.1981
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Keine Änderung der Klage, solange Identität der Klagsforderung mit dem nun weiter verfolgten Anspruch auf Zahlung gegeben ist. Betriebskostenforderung 1978 kann - bei undeutlicher Formulierung - auch Betriebskosten aus 1976 umfassen. Klärung nach § 182 Abs 1 ZPO.OGH 3 Ob 510/81, 22.04.1981
- Keine konkrete rechtliche Qualifikation in der Klage.OGH 4 Ob 506/75, 28.01.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037551 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 66.
- OGH 4 Ob 25/24s, 23.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 129/23s, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 199/23k, 11.01.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 233/22h, 19.07.2023
- OGH 5 Ob 17/18p, 10.04.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 26/17p, 14.12.2017, Fall aus Kärnten
- OGH 9 ObA 115/17b, 30.10.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 246/15k, 25.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Grund Ihrer Klage ist jener Kern der geschilderten Vorgänge, den Sie nicht austauschen können, ohne einen ganz anderen Anspruch zu verfolgen. Ändern Sie diesen Kern, liegt eine Änderung der Klage vor.
Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie jene Tatsachen behaupten und beweisen, aus denen Ihr Anspruch nach dem Gesetz entstanden ist. Es ist also Ihre Aufgabe als klagende Partei, die Grundlagen Ihres Anspruchs darzulegen.