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Darf das Gericht bekannte Tatsachen ohne Beweis verwenden?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Tatsachen, die offenkundig sind, muss niemand erst beweisen. Auch das Berufungsgericht darf solche Tatsachen ergänzend heranziehen. Es muss dazu keine Beweise aufnehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (45 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Offenkundige Tatsachen kann das Berufungsgericht auch ohne Beweisaufnahme ergänzend seiner Entscheidung zugrundelegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040219 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 45.

Im Gesetz

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