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Muss vor Gericht wirklich alles bewiesen werden?

betrifft Angeklagte, Beschuldigte, Zeugen, Verteidiger
Nein. Was allbekannt ist und woran vernünftigerweise niemand zweifeln kann, gilt als notorisch und ist nicht beweisbedürftig. Solche Tatsachen brauchen keine eigene Begründung, müssen aber trotzdem festgestellt werden. Was nur einzelnen Richtern aus anderen Verfahren bekannt ist, zählt nicht dazu.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 29.11.2022 (55 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Notorisch (und daher nicht beweisbedürftig) ist eine allbekannte Tatsache, an der vernünftigerweise niemand zweifeln kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 31 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0098570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 55.

Im Gesetz

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