Muss vor Gericht wirklich alles bewiesen werden?
betrifft Angeklagte, Beschuldigte, Zeugen, Verteidiger
Nein. Was allbekannt ist und woran vernünftigerweise niemand zweifeln kann, gilt als notorisch und ist nicht beweisbedürftig. Solche Tatsachen brauchen keine eigene Begründung, müssen aber trotzdem festgestellt werden. Was nur einzelnen Richtern aus anderen Verfahren bekannt ist, zählt nicht dazu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 29.11.2022 (55 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Notorisch (und daher nicht beweisbedürftig) ist eine allbekannte Tatsache, an der vernünftigerweise niemand zweifeln kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass gerichtsnotorische Tatsachen keiner Begründung bedürfen, entbindet das Gericht nicht davon, bei Annahme von Gerichtsnotorietät sich im Urteil auf diese zu berufen, also zu behaupten, dass eine Tatsache ohnehin allen Mitgliedern des Schöffensenats bekannt war.OGH 15 Os 131/18f, 21.11.2018
- Allgemein notorische Tatsachen müssen nicht erörtert werden.OGH 13 Os 52/18y, 27.06.2018
- Keine Notorietät der Wirkung von Einschlafhilfen in jedem Einzelfall.OGH 15 Os 3/18g, 14.03.2018
- Keine Gerichtsnotorietät eines dem Richter aus einem anderen Verfahren bekannten Sachverständigengutachtens.OGH 15 Os 183/15y, 17.02.2016
- Hier: Reinheitsgehalt der tatverfangenen Suchtgifte.OGH 14 Os 59/14d, 12.08.2014
Alle 31 Ergänzungen anzeigen
- Der Umstand, dass von Druckluftwaffen feste Körper verschossen werden, ist eine notorische Tatsache.OGH 11 Os 59/13f, 28.05.2013
- Hier: Ermittlung der Suchtgiftmenge beim Verkauf von Cannabissetzlingen an Hanfshops, wo die Stecklinge von Endkunden zum Zweck der Suchtgiftgewinnung erworben werden.OGH 15 Os 7/13p, 20.03.2013
- „Statistische Vermutungen oder eine „lebensnahe Betrachtung“ ohne Substantiierung durch konkrete Beweisergebnisse genügen rechtsstaatlichen Begründungserfordernissen nicht.OGH 15 Os 7/13p, 20.03.2013
- Hier: Mangelnde Feststellungen zur Wirkstoffart und -menge bzw dem Reinsubstanzgehalt von Suchtgiften und psychotropen Stoffen.OGH 15 Os 150/11i, 20.12.2011
- Hier: Eingeschränkte Verwertbarkeit einer (bloß vorgetäuscht) vermieteten Liegenschaft.OGH 11 Os 90/11m, 14.07.2011
- Bei Kokain ist ein durchschnittlicher Reinheitsgehalt von 20 % keinesfalls überhöht.OGH 15 Os 109/08f, 16.10.2008
- Die Notorietät einer Tatsache entbindet zwar von einem darauf bezogenen Beweisverfahren und (außerhalb des geschworenen gerichtlichen Verfahrens, wo ohnehin keine Begründungspflicht besteht) einer darüber hinausgehenden Begründung, nicht jedoch von deren Feststellung (WK-StPO § 281 Rz 348, 456).OGH 13 Os 83/08t, 27.08.2008
- In Betreff notorischer Tatsachen, welche keines Beweisverfahrens, sondern nur der Feststellung bedürfen, bedarf es keines Vorkommens auf das Vorliegen solcher Tatsachen hinweisender Indizien in der Hauptverhandlung. Dass gerichtsnotorische Tatsachen erörtert werden müssen, steht einem zugunsten des Angeklagten wahrzunehmenden Feststellungsmangel nicht entgegen.OGH 13 Os 21/08z, 11.06.2008
- Für allgemein zugängliche Erfahrungstatsachen bedarf es nicht der Hilfestellung durch einen Sachverständigen.OGH 13 Os 33/07p, 20.06.2007
- Bei Einfuhr und Weitergabe von Suchtmitteln durchschnittlicher Qualität sind die angenommenen Werte von 25 % Reinheitsgehalt bei Kokain und 8 % bei Cannabisharz aus dem Blickwinkel der Begründungstauglichkeit nicht zu beanstanden.OGH 11 Os 108/06a, 21.11.2006
- Die unter Berufung auf Gerichtsnotorietät angenommenen Werte von 3 % Reinheitsgehalt bei Heroin und 20 % bei Kokain bei Weitergabe von Suchtmitteln durchschnittlicher Qualität ist keinesfalls als überhöht anzusehen und aus dem Blickwinkel der Begründungstauglichkeit nicht zu beanstanden.OGH 12 Os 109/06f, 19.10.2006
- Die Nichterörterung allgemeiner Erfahrungssätze begründet - anders als wenn in der Hauptverhandlung nicht vorgekommenen Beweismittel im Urteil berücksichtigt werden - keine Nichtigkeit.OGH 12 Os 38/04, 01.03.2005
- Was als allgemein notorisch, als gerichtsnotorisch, oder bloß als richterliches Einzelwissen anzusehen ist, ist eine Wertungsfrage, die der Oberste Gerichtshof im Einzelfall zu lösen hat.OGH 11 Os 55/04, 27.07.2004
- Notorische sowie (bloß) gerichtskundige Tatsachen bedürfen keiner Beweisaufnahme. Erstere sind solche, deren Kenntnis bei jedermann mit durchschnittlichem Interesse am menschlichen Wissensschatz vorausgesetzt werden kann, letztere hingegen solche, die nur bei - jedenfalls sämtlichen erkennenden - Richtern (gewonnen aus amtlicher Tätigkeit) vorliegen.OGH 11 Os 55/04, 27.07.2004
- Bei notorischen Umständen bedarf deren Annahme keiner Begründung. Diese müssen jedoch, um die rechtliche Beurteilung tragen zu können, festgestellt werden.OGH 2 Bkd 1/03, 24.03.2003
- Dienstliches Wissen des Vorsitzenden über Inhalt und Ergebnisse anderer Verfahren darf das Schöffengericht ohne Beweisaufnahme nicht verwerten.OGH 11 Os 142/01, 15.01.2002
- Übliche Vorgangsweise eines Zollamtes bei der Ermittlung von Werten mögen innerhalb einer solchen Behörde allgemeine Bekanntheit bedeuten, Gerichtsnotorietät kann dies jedoch noch nicht begründen.OGH 13 Os 75/95, 12.07.1995
- Dass es sich bei dem Medikament "Rohypnol" um ein Schlafmittel handelt, wodurch ein Schlafbedürfnis herbeigeführt und eine Schlafwirkung erzielt werden soll, ist ebenso gerichtsnotorisch wie die Tatsache, dass der gleichzeitige Genuss derartiger (Schlafmittel) Mittel mit Alkohol aus medizinischer Sicht unterbleiben soll.OGH 14 Os 107/90, 06.11.1990
- Was notorisch ist (Definition siehe 12 Os 121/73, 13 Os 143/80), bedarf keines Beweises und auch keiner Begründung (hier zum Mindestanteil der Reinsubstanz in "gestrecktem" Heroin).OGH 13 Os 152/88, 24.11.1988
- Dass beim Versetzen von Schmuckstücken in einer Pfandleihanstalt die Pfandsumme etwa einem Dritten des gemeinen Wertes entspricht, bedarf als gerichtsnotorisch keines weiteren Beweises.OGH 12 Os 69/87, 11.06.1987
- Bei Wechselkursen zumindest jener Zahlungsmittel, die im Inland offiziell gehandelt und von unzähligen Österreichern aus Anlass von Urlaubsfahrten im Ausland verwendet werden, handelt es sich um notorische Tatsachen, die ohne weiters Grundlage von Feststellungen sein können.OGH 9 Os 56/87, 15.04.1987
- Die sogenannte Naegele-Regel (Errechnung des wahrscheinlichen Geburtstermins nicht ab dem Tag der Nidation, sondern nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung) ist gerichtsbekannt.OGH 9 Os 72/86, 17.12.1986
- Notorisch sind nur solche Tatsachen, die jedermann weiß oder deren Kenntnis von jedermann vorausgesetzt werden kann (EvBl 1948/242).OGH 10 Os 168/86, 02.12.1986
- Jeweiliger Kurswert von Handelsmünzen (Golddukaten) notorisch.OGH 9 Os 50/86, 26.03.1986
- Gerichtsnotorietät, auch wenn eine Tatsache nur einem qualifizierten Kreis mit einschlägigen Strafsachen befasster (Berufsrichter) Richter (nicht unbedingt den Schöffen) bekannt ist.OGH 13 Os 84/81, 15.10.1981
- Notorietät wie EvBl 1948/242.OGH 10 Os 104/80, 31.03.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0098570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 20 Ds 5/22y, 29.11.2022
Im Gesetz
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