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Wann liegt gegen mich ein dringender Tatverdacht vor?

betrifft Beschuldigter
Ein dringender Verdacht besteht, wenn nach Ihrer Vernehmung die belastenden Umstände stärker wiegen als die entlastenden. Verlangt wird eine überwiegende, nicht bloß zufällige Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Tat begangen haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 26.04.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach der Vernehmung des Beschuldigten durch den Untersuchungsrichter die belastenden Momente stärker sind als die entlastenden; es muss ähnlich wie bei einer Bescheinigung, eine überzufällige, überwiegende Wahrscheinlichkeit vorliegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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