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Mache ich mich strafbar, wenn meine Vorwürfe unrichtig waren?

günstig für Anzeiger betrifft Anzeiger, Beschuldigte, Parteien, Ehegatten
Beschuldigungen, die sich als unrichtig herausstellen, sind nur dann rechtswidrig, wenn Sie damit über das sachlich nötige Vorbringen hinausgehen oder wider besseres Wissen handeln. Bleiben Sie in diesem Rahmen, üben Sie ein Recht aus und sind gerechtfertigt. Auf einen Wahrheitsbeweis kommt es dann gar nicht an.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 18.08.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Objektiv unzutreffende Beschuldigungen sind nur dann rechtswidrig, wenn entweder damit der Rahmen des sachdienlichen (notwendigen) Vorbringens überschritten wird oder die Anschuldigungen wider besseres Wissen geäußert wurden. Wer diese Grenzen seiner rechtlichen Befugnis nicht überschreitet, ist nach § 114 Abs 1 StGB gerechtfertigt, ohne dass sich die Frage des Wahrheitsbeweises (§ 111 Abs 3 StGB) überhaupt stellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0093379 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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