Kann ich die geschätzte Höhe meines Schadenersatzes bekämpfen?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger, Beklagter
Wenn das Gericht die Höhe eines Schadens nach freier Überzeugung festsetzt, ist das eine rechtliche Beurteilung. Sie können diese Festsetzung daher auch beim Obersten Gerichtshof bekämpfen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (77 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Die Schadensbemessung nach § 273 ZPO ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung und daher mit Revision anfechtbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aber Stellungnahme, ob die Anwendung des § 273 ZPO eine Frage der verfahrensrechtlichen oder rechtlichen Beurteilung ist, unterblieb.OGH 1 Ob 588/77, 25.05.1977
- Hier § 1328 ABGB.OGH 7 Ob 191/71, 03.11.1971
- Keine Mangelhaftigkeit des Verfahrens.OGH 2 Ob 314/68, 06.11.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040322 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 77.
- OGH 4 Ob 58/24v, 04.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 108/23b, 31.07.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Überprüfung der Schadensschätzung
Verfahrensrecht · Überprüfung einer gerichtlichen Schätzung
Verfahrensrecht · Festsetzung eines Betrags durch das Gericht
Verfahrensrecht · Festsetzung der Schadenshöhe durch das Gericht
Verfahrensrecht · Schätzung des Betrags durch den Richter